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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/674-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2019 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 8. Dezember 2020 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 22. Dezember 2020 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 61.363,57 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 zu entwickeln und dem Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung bis zum 31.5.2021 vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

 

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