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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/692

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die elf Kreise im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich für den Bereich Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. In dem beigefügten Bericht 2020 sind die Ergebnisse auf der Grundlage der Daten von 2019 dargestellt worden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
  3. Hilfe zur Gesundheit (HzG)
  4. Hilfe zur Pflege (HzP)
  5. Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL) – darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten – und
  6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS)

 

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Sozialhilfe auf den Seiten 8 bis 11 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den existenzsichernden Leistungen wie folgt dar:

 

 

Leistungsart

Dichte

Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in €

 

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Hilfe zum Lebensunterhalt

a.v.E.*

2,35

2,02

0,33

7.139

6.995

144

i.E.**

4,41

3,56

0,85

2.236

2.334

-98

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

a.v.E.*

10,18

9,97

0,21

5.308

5.704

-396

i.E.**

2,90

2,62

0,28

7.752

6.419

1.333

Hilfe zur Pflege

a.v.E.*

0,74

0,48

0,26

6.838

10.166

-3.328

i.E.**

2,72

3,17

-0,45

6.743

6.967

-224

* außerhalb von Einrichtungen
** in Einrichtungen

Bewertung

Die Höhe bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur bedingt steuerbar. Die Höhe der zu erbringenden Leistungen ist im Einzelfall stark abhängig vom Einkommen des jeweiligen Leistungsbeziehers. Weiterhin sind im Vergleich mit den anderen Kreisen die unterschiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des „Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt die Dichte der Leistungsempfänger in etwa um den Mittelwert der Kreise verteilt. Die Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen liegen über dem Mittelwert, was insbesondere auf die pauschal bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigenden Unterkunftskosten zurückzuführen ist, welche in den Kreisen unterschiedlich hoch ausfallen. Im Übrigen werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100% vom Bund erstattet.

Bei der Hilfe zur Pflege stellt sich sowohl die Dichte, als auch der Aufwand positiv dar.

Nachdem die Kosten der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes um etwa ein Viertel gesunken sind, stiegen die Kosten im folgenden Jahr durch die Steigerung der Vergütungssätze um etwa 15%.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: ./.

 

 

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Anlagen

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