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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/674

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2019 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 22. Dezember 2020 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 61.363,57 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren wurden die Fachausschüsse aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zu beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung bis zum 31. März vorzulegen. Da die über die weitere Verteilung der Ausschüttung beschließenden Sitzungen der Zweckverbände in 2020 erst im Dezember stattgefunden haben, wird vorgeschlagen, die Frist für die Vorlage von Verwendungsvorschlägen bis zum 31. Mai zu verlängern.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 zu entwickeln und dem Hauptausschuss bis zum 31. Mai 2021 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

 

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