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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein stellt im Jahre 2020 als einmalige, freiwillige Leistung Mittel  in  Höhe  von  9  Millionen  Euro  als  Aufnahme-  und  Integrationsfestbetrag  zur Verfügung,  mit  dem  die  Kommunen  bei  der  Aufnahme  und  Integration  von Asylsuchenden und ihren Familienangehörigen unterstützt werden sollen.

 

Die  Auszahlung  erfolgt  in  zwei  Tranchen.  Grundlage  für  die  Auszahlung  an  die Kreise  und  kreisfreien  Städte  bildet  das  von  den  Kommunalen Landesverbänden vorgeschlagene  Rechenmodell  zur  Verteilung  des  Festbetrages  aus  dem  Jahre 2019.

 

Demnach  sollen  als  Verteilkriterien  zur  Anerkennung  einer  tatsächlichen Bedarfssituation  je  zur  Hälfte  die  Zuweisung  nach  der  Verteilquote  gemäß Ausländer-  und  Aufnahmeverordnung  sowie  die  Verteilung  erwerbsfähiger Leistungsberechtigter  aus  einem  der  acht  zugangsstärksten  nichteuropäischen Asylherkunftsländer  berücksichtigt werden.

 

Die in diesem Jahr bereits ausgezahlte erste Tranche des Integrationsfestbetrages wurde auf Kreisebene ebenfalls nach dieser Berechnungsgrundlage verteilt.

 

Der  Kreisverband  des  Schleswig-Holsteinischen  Gemeindetages  sowie  die  Städte Rendsburg,  Büdelsdorf  und  Eckernförde  erklären  sich  mit  diesem  Verteilschlüssel einverstanden.

 

Es steht nun die zweite Tranche 2020 in Höhe von 332.756,30 € (insgesamt

391.478,00 €, davon 15% Kreisanteil = 58.721,70 €) zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an. Die sich hieraus ergebende Verteilung der Mittel kann der Anlage entnommen werden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Auszahlung der zweiten Tranche des Aufnahme- und Integrationsfestbetrages 2020, unter Verwendung des Verteilschlüssels der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 391.478,00 €. Die Mittel sind im Teilhaushalt 313901 eingestellt.

 

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Anlagen

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