Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/636
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwanderung: Aufnahme- und Integrationsfestbetrag 2020 - 2. Tranche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Said Naji
- Ansprechpartner/in:
- Petersen, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein stellt im Jahre 2020 als einmalige, freiwillige Leistung Mittel in Höhe von 9 Millionen Euro als Aufnahme- und Integrationsfestbetrag zur Verfügung, mit dem die Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und ihren Familienangehörigen unterstützt werden sollen.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Grundlage für die Auszahlung an die Kreise und kreisfreien Städte bildet das von den Kommunalen Landesverbänden vorgeschlagene Rechenmodell zur Verteilung des Festbetrages aus dem Jahre 2019.
Demnach sollen als Verteilkriterien zur Anerkennung einer tatsächlichen Bedarfssituation je zur Hälfte die Zuweisung nach der Verteilquote gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung sowie die Verteilung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus einem der acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländer berücksichtigt werden.
Die in diesem Jahr bereits ausgezahlte erste Tranche des Integrationsfestbetrages wurde auf Kreisebene ebenfalls nach dieser Berechnungsgrundlage verteilt.
Der Kreisverband des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sowie die Städte Rendsburg, Büdelsdorf und Eckernförde erklären sich mit diesem Verteilschlüssel einverstanden.
Es steht nun die zweite Tranche 2020 in Höhe von 332.756,30 € (insgesamt
391.478,00 €, davon 15% Kreisanteil = 58.721,70 €) zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an. Die sich hieraus ergebende Verteilung der Mittel kann der Anlage entnommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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