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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/659

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Schulträger verwalten ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 47 Schulgesetz. Der Umfang der Auf-gaben eines Schulträgers ergibt sich aus § 48 Schulgesetz. Danach hat der Kreis als Schulträger für seine beiden Berufsbildungszentren und die Förderzentren u.a. die Aufgaben, neben der Planung und Bereitstellung der Schulgebäude und -anlagen insbesondere auch den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken. Das operative Geschäft bei den betroffenen Beschäftigten bezieht sich insbesondere auf die Förderzentren, jedoch bedarf es auch für die BBZ eines intensiven Austauschs mit nicht unerheblichem Arbeitsaufwand.

 

Zur Digitalisierung der Schulen hat der Bund den DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 aufgelegt. Im Herbst 2019 wurde die Förderlinie DigitalPakt Schule veröffentlicht. Im Rahmen des DigitalPaktes Schule sind aktuell über mehrere Zusatzvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern weitere Förderprogramme ermöglicht worden, die jeweils durch Landesverordnung umgesetzt werden sollen.

 

Als Teil der Zuständigkeit müssen diese Aufgaben aufgrund der neuen Förderpro-gramme zu zusätzlich zu den „originären“ Schulträgeraufgaben bearbeitet werden. Um Förderungen aus dem DigitalPakt Schule mit einer Fördersumme für den Kreis von insgesamt derzeit rd. 3,8 Mio. Euro in den kommenden Jahren in Anspruch nehmen zu können, müssen mit hohem Verwaltungs- und Zeitaufwand entsprechend Online-Antragsunterlagen erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen vervollständigt werden.

 

Der Schulträger muss u.a. die jeweiligen Fördergegenstände LAN/WLAN Ausbau, digitale Präsentationsanzeige- und Wiedergabegeräte sowie Endgeräte, jeweils ge-nau beschreiben, teilweise (pädagogisch) begründen, finanziell beurteilen, die eigenen Förderungsanteile belegen, abweichenden Entwicklungen am Förderungsstandort Schule umfangreich beschreiben und das gesamte Verfahren mit einem Wartungs- und Supportkonzept versehen. Dazu gehören dann auch noch schulseitig, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPK), ein Fortbildungskonzept (inkl. Belegliste bereits erfolgter Fortbildungen) und eine dezidierte Medienentwicklungsplanung. Letztere ist zwar nicht direkter Teil des Antragsverfahrens, enthält aber grundlegende Vorvereinbarungen und Planungen zur technischen Raumentwicklung, infrastrukturellen Bedarfen und pädagogischen Anforderungen an Infrastruktur, Hardware und Software. Ohne diese Planungsgrundlage ist ein Antragsverfahren nur begrenzt umsetzbar, wichtige grundlegende Informationen fehlen. Der Kreis als Schulträger muss mit den jeweiligen Schulen individuell diese Grundlagen und weitere Unterlagen zur Antragsstellung und Abwicklung erarbeiten sowie fortlaufend anpassen.

 

Für das notwendige IT-Wissen, welches nur eingeschränkt für eine adäquate Bera-tung in den Schulen zur Verfügung steht, wurde bereits ein externer IT-Dienstleister eingebunden, der jedoch seitens der Kreisverwaltung engmaschig begleitet werden muss.

 

Das Schulamt ist zudem u.a. für die Versorgung der Schulen mit Lehrerplanstellen und die Unterstützung bei der Gewinnung von Lehrkräften im Rahmen der vom Mi-nisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Mittel zuständig. Auch in diesem Bereich gibt es aufgrund der Corona-Pandemie einen temporären Mehrauf-wand, v.a. aufgrund der Umsetzung der zusätzlich bereitgestellten Landesmittel für eine bessere Versorgung der Schulen mit zusätzlichen Vertretungslehrkräften.

 

Da diese Aufgaben derzeit nur unter großem Aufwand und mit einer nicht unerheblichen Arbeitsverdichtung mit den vorhandenen Beschäftigten wahrgenommen werden können, teilweise unter Zurückstellung anderer, weniger prioritärer Aufgaben, hat die Verwaltung eine befristete Stellenplananpassungen ab 2021 mit einer zusätzlichen 1,0-Stelle mit EG 8 TVöD vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung vorgesehen.

 

Um den künftigen Anforderungen im Bereich Schul-IT-Dienstleistungen (Administration und Support) für die kreiseigenen Schulen gerecht werden zu können, wird die Verwaltung zudem Fördermittel für eine zusätzliche Fachkraft im Bereich IT im Rahmen des Digitalpakts Schule – Administration beantragen. Voraussetzung ist hierfür, dass das Land Schleswig-Holstein die Zusatzvereinbarung des Bundes in einer eigenen Richtlinie umsetzt. Für eine Stelle wären Eigenanteile in Höhe von 10 % der Kosten zu tragen, mithin rd. 6.600 € pro Jahr.

 

Bei diesen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen des Digitalpaktes und der dazu-gehörigen Förderprogramme sowie bei Zusatzaufgaben im Bereich des Schulamtes handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung um zusätzliche Aufgaben, für die nach den Budgetregeln (befristet) zusätzliche Personalmittel gerechtfertigt wären.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der zu erwartenden Haushaltsauswirkungen möchte die Verwaltung die Anmeldung zusätzlicher Personalkosten jedoch restriktiv handhaben. Die Verwaltung hat daher für 2021 keine Anhebung des Personalbudgets für die zusätzliche Stelle im Fachdienst Schul- und Kulturwesen vorgeschlagen und wird die Kosten im Rahmen des bewilligten Budgets erbringen.

 

Noch in 2021 soll für den Fachdienst Schul- und Kulturwesen im Bereich Schulamt und Schulträgeraufgaben eine Organisationsuntersuchung erfolgen, um die Prozesse auf Optimierungspotential und den angemessenen Personalbedarf für die Folgejahre zu überprüfen.

 

Die für diese Untersuchung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 beim Fachbereich Zentrale Dienste für den Bereich der Organisation veranschlagt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für eine Verwaltungskraft 1,0-Stelle mit EG 8 TVöD entstehen jährliche Kosten von rd. 54.000 €.
 

 

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