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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/652

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie entwickelt sich weiterhin negativ. Die Fallzahlen steigen. Der Bund und das Land haben für die Zeit nach Weihnachten weitreichende Maßnahmen angekündigt, um die Welle an Infektionen zu durchbrechen.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat bislang unter anderem Bereich ÖPNV und Schülerbeförderung weitreichende Maßnahmen ergriffen, um der Corona-Pandemie zu begegnen.

 

Es wurden so genannte Verstärkerbusse eingerichtet, um den Schülerverkehr zu entlasten.

 

Zudem haben Schulen in Schacht-Audorf und Altenholz bereits den Schulbetrieb entzerrt. Der Kreistag hat am 09.11.2020 außerplanmäßig für die Entzerrung des Schülerverkehres 496.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Festzustellen ist allerdings ferner, dass nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) das Risiko schwer an Covid-19 zu erkranken mit dem Lebensalter steigt.

 

Mit Datum des 08.12.2020 sind von insgesamt 19.314 an oder mit dem Coronavirus verstorbenen 16.851 Personen 70 Jahre und älter. Man kann von einer Hochrisikogruppe sprechen.

 

Die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg hat diesem Umstand zum Anlass genommen, vielfältige Maßnahmen zum Schutz dieser Hochrisikogruppe ergriffen.

 

Unter anderem können ältere Menschen dort ein Taxi zum Preis einer Busfahrt nutzen. Täglich nutzen ca. 55 Menschen das Angebot und bewegen sich anstelle mit einem Bus des ÖPNV mit einem Taxi zum Preis einer ÖPNV-Verbindung fort. Nach Angaben der Stadt Tübingen zeigen die Maßnahmen Wirkung. Sie wendet aufgrund eines bestehenden Rufbussystems in der Stadt monatlich 25.000 € auf. 

 

Die Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde werden stark von älteren Menschen genutzt. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Gedanken der Stadt Tübingen aufzunehmen und für den Kreis in den Stadtverehren weiterzuentwickeln.

 

Folgende Rahmen sollten Grundlage einer Beförderung sein:

 

-          Nutzung von Haltstelle zu Haltestelle nach vorheriger telefonischer Beauftragung durch den Nutzer

 

-          Beförderungen für Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahre

 

-          Fahrten für Bürgerinnen und Bürger zum Arzt, Behördengänge und zum Einkaufen

 

Das Taxigewerbe hat über den Taxiobmann im Kreis seine Bereitschaft und Leistungsfähigkeit erklärt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

 

Eine Beförderung von Haltestelle zu Haltestelle ist zudem sachgerecht, da ein reiner Ersatz der Nutzung des ÖPNV angeboten werden soll und keine Subventionierung von Fahrten mit einem Taxi. Die Stadt Tübingen hat dieses Verfahren erfolgreich angewandt, um gerade die bisherigen ÖPNV-Nutzer anzusprechen. Die Nutzerzahlen zeigen, dass das ein richtiger Weg ist.

 

Die Verwaltung rechnet mit maximal 30 Nutzern in beiden Stadtverkehren am Tag. Auf dieser Grundlage ist im Monat eine Betrag von 40.000 € anzunehmen. Bei einem Projektlauf bis zum 28.02.2020 wird ein Betrag von 80.000 € benötigt.

 

Die Stadt Tübingen hat eine Größe von 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Stadtverkehre Rendsburg und Eckernförde erreichen eine Bevölkerungszahl von rund 90.000 Menschen und sind in etwa mit der Stadt Tübingen vergleichbar.

 

Eine Evaluierung erfolgt zum 15.02.2020. 

 

Zur Dringlichkeit:

 

Für eine kurzfristige Aufnahme des TOP zur Sitzung des Kreistages am 14.12.2020 ist die Dringlichkeit  gegeben. Es handelt sich dann um eine dringende Angelegenheit, wenn dem Kreis bei einer späteren Erörterung und Beschlussfassung wesentliche Nachteile entstehen würden, die es geboten erscheinen lassen, eine geringere Vorbereitungszeit in Kauf zu nehmen.

 

In Bussen des ÖPNV können die Mindestabstände von 1,5 Metern im Kreisgebiet insbesondere zu den Stoßzeiten durch den Verkehr der Schülerinnen und Schüler nicht eingehalten werden. Die Einhaltung des Mindestabstandes ist allerdings eine der wichtigsten Komponenten der Bekämpfung der Corona-Pandemie, da mit der Einhaltung des Mindestabstands das Übertragungsrisiko stark gesenkt wird. Gegenüber der genannten Hochrisikogruppe kann dieser Schutz nicht umfassend gewährleistet werden.

 

Am 09.12.2020 waren im Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde 188 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Dies bedeutet ein Inzidenzwert von 53,3. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist damit ein Risikogebiet.

 

Diese negative Entwicklung hat sich insbesondere in den letzten Tagen abgezeichnet, wenngleich durch den Teillockdown seit November das Gegenteil erreicht werden sollte. Damit steigt auch gleichzeitig das Risiko für die Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahre schwer an dem Coronavirus zu erkranken. 

 

Aus diesem Grund ist eine zeitnahe Erörterung und Beschlussfassung notwendig.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stellt 80.000 € als überplanmäßige Aufwendungen für Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

bis zu 80.0000 €, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
 

 

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