Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/505-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung Regionales Mobilitätsmanagement KielRegion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Per Willig
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Regionalentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
09.12.2020
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Im Mai 2016 begann die Erarbeitung des Masterplan Mobilität, der im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) als Leitprojekt der KielRegion definiert wurde. Nach der Definition von Zielen (vgl. VO/2015/505-003) und der Erstellung eines Zwischenberichtes (vgl. VO/2015/505-004), sowie eines kontinuierlichen, breit aufgestellten Beteiligungsprozesses, lag im Jahr 2017 ein umsetzungsreifes Handlungskonzept vor. Das Handlungskonzept umfasst ein Zielkonzept, Handlungsstrategien und über 70 konkrete Maßnahmensteckbriefe für diverse Handlungsfelder (VO/2015/505-005).
Zur Umsetzung der Strategien und Maßnahmen wurde am 11.10.2017 vom Regionalentwicklungsausschuss beschlossen (VO/2015/505-006) den neben der zur Verfügung stehenden Fördermitteln, gemeinsam mit der Landeshauptstadt Kiel sowie dem Kreis Plön, notwendigen Eigenanteil für die Umsetzung des Regionalen Mobilitätsmanagements (u. a. Personal) zur Verfügung zu stellen.
Fortführung des Regionalen Mobilitätsmanagements
Mit dem Masterplan Mobilität zeichneten sich erste erfolgreiche Ansätze regional ausgerichteter Planungen, Initiativen und Kooperationen im Bereich Mobilität ab. Es wurde deutlich, dass für die Bearbeitung gemeinsamer regionaler Projekte auch regionale, fachübergreifende Strukturen benötigt werden. Ein zentrales Ergebnis des Masterplan war der Wunsch der beteiligten Akteure, die erarbeiteten Maßnahmen zügig umzusetzen und ein gemeinsames Mobilitätsmanagement in der Region zu etablieren, um die Zusammenarbeit zu stärken. Hauptaufgabe des Regionalen Mobilitätsmanagements ist die Koordination und Organisation der umzusetzenden Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere auch die Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und die Beantragung von Fördermitteln.
Die dreijährige Bundesförderung des Regionalen Mobilitätsmanagements läuft zum 30.06.2021 aus, um eine weitere Umsetzung der Strategien und Maßnahmen zu gewährleisten ist eine Fortführung des Regionalen Mobilitätsmanagements der KielRegion notwendig, daher wurden in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschuss am 30.09.2020 die Rahmenbedingungen für die Fortführung dargestellt (VO/2015/505-009). Ergänzend dazu erfolgt die Darstellung der drei dem Aufsichtsrat der KielRegion dargestellten Varianten der weiteren Umsetzung. Die dargestellten Kosten ergeben sich insgesamt und würden auf die drei Gebietskörperschaften aufgeteilt werden:
Da die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreises und nicht der Kreis selbst Gesellschafter der KielRegion GmbH ist, sind die Kosten, die bei der KielRegion GmbH für das Umsetzungsmanagement entstehen, im Haushaltsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft aufzunehmen. Die WFG übernimmt dann im Rahmen des Verlustausgleiches über die Beteiligung nach Gesellschafteranteilen bei der KielRegion GmbH die Kosten für das regionale Mobilitätsmanagement.
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
Die im Rahmen des Masterplan Mobilität definierten und umzusetzenden Maßnahmen haben nachhaltige Effekte auf den Ausstoß von CO2. Darüber hinaus befördern sie den kulturell gesellschaftlichen Wandel hin zu klimafreundlicher Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen unterscheiden sich je nach ausgewählter Variante. Für Variante 2 ergibt dies für den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Beteiligung in Höhe von 105.232 € pro Jahr, die über den Verlustausgleich der Wirtschaftsförderung, als Gesellschafter abgewickelt würden.
Bei einer Maßnahmenbeteiligung wie bisher, entstehen Kosten in Höhe von 70.000€ pro Jahr im Teilplan 547101 (Förderung ÖPNV).