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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/612

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll die Organisation des Fachdienstes Eingliederungshilfen angepasst werden.

Der Gesetzgeber fordert ein Teilhabe-/  bzw. Gesamtplanverfahren, in dessen Mittelunkt der Mensch mit Behinderung steht und das unter anderem lebensweltbezogen und sozialraumorientiert ist (§ 117 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

 

Im Rahmen der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 1.10.2020 wurden die entsprechenden Überlegungen der Verwaltung präsentiert und wohlwollend zur Kenntnis genommen (vgl. Vorlage VO/2020/508).

 

Der Kreis hat für die  Durchführung dieser Aufgaben eine dem Bedarf entsprechende Anzahl von Fachkräften aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zu beschäftigen.

Seit 2018 ist die Anzahl der Stellen für pädagogische Fachkräfte und für Verwaltungsfachkräfte fortlaufend erhöht worden. Ab 15.09.2020 sind alle von der Politik zusätzlich genehmigten Stellen besetzt. Derzeit sind 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei pädagogischen Fachgruppen Hilfeplanung und 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Fachgruppe Verwaltung beschäftigt. Das neue Teilhabe-/ bzw. Gesamtplanverfahren wird seit August 2020 mit den neuen Instrumenten umgesetzt.

 

Es ist geplant, die pädagogischen Fachgruppen Hilfeplanung an drei Standorten zu regionalisieren, um für die erforderlichen Beratungen besser erreichbar zu sein und um die geforderte „Sozialraumorientierung“ umzusetzen.

 

Es sollen dazu zwei regionale pädagogische Fachgruppen gebildet werden:

  1. die Fachgruppe Hilfeplanung 1 mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Großraum Rendsburg und das südliche Kreisgebiet mit den Standorten Rendsburg und Nortorf,
  2. die Fachgruppe Hilfeplanung 2 mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Nordkreis und für Minderjährige mit den Standorten Rendsburg und Eckernförde.

 

Weiterhin soll geprüft werden, ob feste Sprechzeiten von den pädagogischen Fachkräften in Hohenwestedt und im Kieler Umland angeboten werden können.

 

Der Verwaltungsstandort der Fachgruppe Verwaltung bleibt zentral in Rendsburg. In der Eingliederungshilfe (EGH) beträgt das geplante Gesamtvolumen des Haushaltes über 70.000.000 €. Zur Sicherstellung von einheitlichen Prozessen und Rechtsanwendungen soll die Fachgruppe zentral organisiert bleiben.

Bei dieser Organisationsform können die Anordnungsbefugnis, die rechtmäßige Aufgabenerledigung und die zeitgerechte Leistungserbringung sichergestellt werden.  Weiterhin sind die Fachgruppenleitung und die Fachkraft des Fachdienstes für Widersprüche und Grundsatzangelegenheiten als Ansprechpartner für die Mitarbeitenden vor Ort persönlich ansprechbar.

 

An den Standorten Eckernförde und Nortorf werden feste Sprechtage der Verwaltung angeboten, damit die Klientinnen und Klienten ihre leistungsrechtlichen Fragen vor Ort klären können und Hilfe bei der Antragsstellung zur Verfügung steht. Diese Zeiten können nach Bedarf und Nachfrage gesteuert werden.

 

Zeitplan

Nach erfolgtem Beschluss durch den Kreistag wird der Fachdienst Gebäudemanagement beauftragt entsprechende Liegenschaften an den Standorten zu suchen. Sobald ein Gebäude zur Verfügung steht, könnte ein Teil der Fachgruppe Hilfeplanung den Standort wechseln.

 

Die in Rendsburg verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach aktueller Planung im Kreishaus untergebracht, sobald entsprechende räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Einrichtung dezentraler Verwaltungsstandorte der Eingliederungshilfe an den Standorten Eckernförde und Nortorf.
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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Kürzere Fahrtwege für Klientinnen und Klienten und die Mitarbeitenden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell ist der Fachdienst Eingliederungshilfen in der Ritterstraße 10 in einem angemieteten Gebäude untergebracht. Der Mietvertrag läuft im April 2022 aus.

Die Mieten in den künftigen Außenstellen Nortorf und Eckernförde werden vom Fachdienst Gebäudemanagement ermittelt und können erst mitgeteilt werden, wenn ein Gebäude zur Verfügung steht. Die Kosten für die Arbeitsplätze bleiben in gleicher Höhe wie bei einem zentralen Verwaltungsstandort bestehen. Zusätzlich können Kosten für das Betreiben der Kreis-IT anfallen.

Die in Rendsburg verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach aktueller Planung im Kreishaus untergebracht. Die zusätzlichen Aufwendungen, die derzeit für den Standort Ritterstraße 10 anfallen, entfallen dann zukünftig.

 

 

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Anlagen

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