Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/599

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise – Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AöR) in der Trägerschaft der elf schleswig-holsteinischen Kreise erledigt im Wesentlichen Aufgaben der Kreise im Bereich des Vertragsrechts nach Kapitel Acht des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) im Bereich der Eingliederungshilfe.

Als Kommunalunternehmen hat die KOSOZ AöR gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts vom 03.04.2017 (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Der Verwaltungsrat der KOSOZ AöR hat in seiner Sitzung am 23.10.2020 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 (s. Anlage 1) einstimmig festgestellt.

Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 KUVO ist der Wirtschaftsplan für ein gemeinsames Kommunalunternehmen der Gemeindevertretung, hier dem Kreistag, vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis zu geben.

Ferner sieht die Organisationsatzung der KOSOZ AöR in § 9 Abs. 3 Nr. 3 bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans einschließlich des fünfjährigen Finanzplans neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats die Zustimmung aller Träger der KOSOZ AöR vor.

Der Wirtschaftsplan 2021 basiert im Wesentlichen auf den Planungsansätzen des Wirtschaftsplans 2020.

Aufgrund der Planannahmen ist der Haushalt der KOSOZ AöR im Erfolgsplan 2021 (Fehlbetrag 713 Tsd. EUR) und auch in den Folgejahren nicht ausgeglichen, sodass die bislang gebildeten Rücklagen zum Ausgleich herangezogen werden. Durch die regelmäßigen Personal- und Sachkostensteigerungen bei grundsätzlich. gleichbleibenden Einnahmen sowie erforderlicher (Re-)Investitionen für die EDV verändert sich der Finanzmittelfond (Rücklage) in der 5-jährigen Planung deutlich.

Zur gesamten Finanzsituation der KOSOZ AöR wird auf den 5-jährigen Finanzplan verwiesen. Dieser stellt die Entwicklung der Finanzmittel der Anstalt des öffentlichen Rechts für die Jahre 2021 bis 2025 dar. Als Finanzmittelfond (Rücklage) zum 01.01.2021 ist ein Betrag i.H.v. 5,7 Mio. EUR angenommen worden. Zum 31.12.2025 weist der Finanzplan einen verminderten, aber weiterhin positiven Finanzmittelfond aus und schließt zum 31.12.2025 mit einem Finanzergebnis von 4,24 Mio. EUR.

Im Ergebnis ist die Finanzierung der KOSOZ AöR aufgrund der derzeit noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in der Rücklage mittelfristig gesichert. Die jährlichen Verluste im Erfolgsplan zeigen aber das Erfordernis der mittelfristigen Anpassung von Erträgen an die Aufwendungen auf. Der derzeit in der Rücklage befindliche Betrag wird daher als erforderlich erachtet, um der KOSOZ AöR den finanziell erforderlichen Rahmen in den nächsten Jahren zu sichern.

Zur Darstellung der Finanzsituation der AöR und zur Begründung im Detail wird auf die Beschlussvorlage der KOSOZ AöR für die Befassung des Verwaltungsrats am 23.10.2020 (s. Anlage 2) verwiesen.

Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und Erteilung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2021 der KOSOZ AöR gebeten.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Wirtschaftsplan 2021 der KOSOZ AöR zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...