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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/611

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 95 m Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 95 n Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.10.2020 und Ergänzung zum Schlussbericht vom 17.11.2020 hat die Prüfung, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

bis auf die im Schlussbericht und in der Ergänzung zum Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2019 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

 b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 95 d GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2019 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2019 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

5.476.869,33

pauschal genehmigte Überschreitungen

276.805,06

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

4.322.230,04

Zusammen

10.075.904,43

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2019 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

pauschal genehmigte Überschreitungen

285.471,02

75.818,41

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

1.196.265,26

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

8.727,679,16

0,00

Zusammen

9.013.150,18

1.272.083,67

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

02101

RPA - Personalaufwendungen

649.200,00

796.830,67

147.630,67

05101

Finanzwesen

164.900,00

1.743.641,96

1.110.274,08

05101

Finanzwesen - Personalaufwendungen

1.306.600,00

1.362.185,28

55.585,28

10301

Dezentrale Betreuung Asylbew. - Personalaufwendungen

189.400,00

258.265,32

68.865,32

11101

Personal - Personalaufwendungen

1.914.300,00

2.428.784,99

514.484,99

21101

Ordnungswesen und Verkehr - Personalaufwendungen

2.873.100,00

3.045.648,47

172.548,47

26101

Brand- und Katastrophenschutz

913.082,18

1.044.948,42

89.738,64

31603

Jugendarbeit u. KiTas, EGH SGB VIII

44.491.500,00

49.429.127,75

1.468.004,54

33601

Jugendhilfe - Personalaufwendungen

3.901.300,00

4.213.289,10

311.989,10

41301

Eingliederungshilfe SGB XII

71.112.000,00

71.227.903,30

102.903,30

54206

Schule Hochfeld - Personalaufwendungen

423.600,00

510.327,00

86.727,00

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten - Personalaufwendungen

500.300,00

624.605,72

124.305,72

54211

Kreisarchiv - Personalaufwendungen

110.200,00

179.372,93

69.172,93

Gesamt

4.322.230,04

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt - lfd. Verwaltungstätigkeit

02101

RPA - Personalauszahlungen

649.200,00

784.397,68

135.197,68

05101

Finanzwesen

164.900,00

1.691.205,00

980.423,13

05101

Finanzwesen - Personalauszahlungen

1.306.600,00

1.374.897,80

68.297,80

10301

Dezentrale Betreuung Asylbew. - Personalauszahlungen

189.400,00

257.838,71

68.438,71

11101

Personal - Personalauszahlungen

1.914.300,00

2.636.749,23

722.449,23

21101

Ordnungswesen und Verkehr - Personalauszahlungen

2.873.100,00

3.051.284,52

178.184,52

22501

Umweltschutzmaßnahmen

575.100,00

921.463,32

146.218,67

23101

Zuwanderung

530.100,00

1.286.831,83

577.459,04

26103

Brand- und Katastrophenschutz

913.082,18

1.011.725,30

76.025,60

31603

Jugendarbeit u. KiTas, EGH SGB VIII

44.491.500,00

48.864.609,91

1.993.593,47

32601

Amtsvormundschaften

58.900,00

9.891.277,56

144.297,46

33601

Jugendhilfe - Personalauszahlungen

3.901.300,00

4.211.005,50

309.705,50

51502

Liegenschaften, Straßenbau

15.861.467,54

20.303.451,35

3.114.856,42

54201

Reg. BBZ I (RD-Eck.) Personalauszahlungen

100.500,00

160.653,57

60.153,57

54206

Schule Hochfeld - Personalauszahlungen

423.600,00

507.534,14

83.934,14

54211

Kreisarchiv - Personalauszahlungen

110.200,00

178.644,22

68.444,22

Gesamt

8.727.679,16

Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind. 

 

c) Gemäß § 26 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach Maßgabe des § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

Im Haushaltsjahr 2019 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 24.951.371,36 € entstanden. Ein Teilbetrag in Höhe von 6.190.941,77 € soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 18.760.429,59 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Ergebnisrücklage beträgt damit 33 % der Allgemeinen Rücklage. 



 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95 n GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.322.230,04 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.727.679,16 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 24.951.371,36 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 6.190.941,77 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 18.760.429,59 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.322.230,04 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.727.679,16 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 24.951.371,36 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 6.190.941,77 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 18.760.429,59 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt

 

 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.322.230,04 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.727.679,16 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 24.951.371,36 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 6.190.941,77 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 18.760.429,59 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja, siehe Sachverhalt
 

 

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