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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/605

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Zur Herstellung einer klaren Aufgaben- und Führungsstruktur soll in der Stabsstelle Finanzen eine Änderung der Aufbauorganisation vorgenommen werden.

 

Die Stabsstelle Finanzen hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt und hatte im Zuge dessen neben dem Zuwachs an Aufgaben auch den Zuwachs an Personal zu verzeichnen. Mit der Einführung einer neuen Finanzsoftware zum 01.01.2022 kommen weitere Veränderungen im Aufgabenzuschnitt auf die Stabsstelle zu. Die Steuerung kann durch die Stabsstellenleitung neben dem Tagesgeschäft nicht mehr optimal geleistet werden. Daher sollen die Fachgruppen Zahlungsverkehr und Haushalt eingerichtet werden.

 

Die Organisationsänderung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalbudgets. Eine Stellenmehrung findet nicht statt.

 

Der ab dem 01.01.2021 geltende Verwaltungsgliederungsplan mit den oben genannten Änderungen ist beigefügt.

 

Nach dem allgemeinen Verständnis ist die vorstehende geplante Änderung der Aufbauorganisation nicht relevant im Sinne des § 51 Abs. 3 KrO. Der Kreistag wird daher zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorlage eines aktuellen Verwaltungsgliederungsplanes in Kenntnis gesetzt.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz wurde durchgeführt. Der Personalrat hat der Maßnahme zugestimmt.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: keine


 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine
 

 

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Anlagen

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