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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/368-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Kreistagssitzung am 14.09.2020 wurde eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Allerdings war die Hauptsatzung nach Rückmeldung des Ministeriums fürs Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) in der Fassung nicht genehmigungsfähig.

Zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung am 14.09.2020 waren sowohl das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften als auch die Landesverordnung über die Bekanntmachung und Verkündung noch nicht in Kraft.

Außerdem ist durch die Änderung der Bekanntmachungsverordnung die Aufnahme einer weiteren Regelung erforderlich. Diese Regelung ist in § 16 der Hauptsatzung enthalten.

Gegenüber der Vorlage VO/2020/368-002 sind entsprechend eines Hinweises durch das MILIG weitere Umformulierungen in § 16 Absatz 1 und 2 enthalten. Mit E-Mail vom 19.10.2020 hat das MILIG nun eine Genehmigung der Hauptsatzung in Aussicht gestellt.

Aus diesen Gründen bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Kreistag.

Im Übrigen sind die Änderungen, wie sie der Kreistag in der Sitzung am 14.09.2020 beschlossen hat sowie redaktionelle Änderungen in dem vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung enthalten.

Sämtliche Änderungen sind in einer Synopse aufbereitet und hervorgehoben. Dabei sind die Punkte, wie sie der Kreistag in der Sitzung am 14.09.2020 beschlossen hat, grau hervor gehoben und die danach geänderten Punkte gelb hervor gehoben.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu erlassen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entfällt
 

 

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Anlagen

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