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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/097-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Aufgrund der Corona-Krise soll der für 2021 vorgesehene Zensus um 1 Jahr verschoben werden.

 

Das Statistische Bundesamt hatte die Kreise und die kreisfreien Städte im Vorfeld gebeten, angesichts der bundesbehördlichen Ankündigungen bis zur Klärung des weiteren Verfahrens vorerst keine neuen finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die kommunalen Erhebungsstellen zur Durchführung des Zensus 2021 einzugehen.

Organisatorische und rechtliche Fragen zu einer Änderung des Zensusgesetzes und des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren bzw. eine Stichtagsverschiebung werden derzeit geklärt.

 

Als neuer Stichtag für die Durchführung des Zensus ist der 15.5.2022 vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird am 09.10.2020 im Bundesrat beraten. Für den Fall, dass bei einer längeren Fortdauer der Corona-Pandemie eine erneute Verschiebung des Zensusstichtages erforderlich werden sollte, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

 

Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Erhebungsstellen werden durch das Land  erstattet. Fragen der Kostenerstattung werden durch das Innenministerium in Kiel derzeit noch mit den Kommunalen Landesverbänden geklärt. Für die Bemessung der Kosten, die den Erhebungsstellen für die örtliche Durchführung des Zensus entstehen, wird auch die Verschiebung des Zensusstichtages eine Rolle spielen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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