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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - 2017/251-002-001-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Nicht gegeben

 

2. Sachverhalt:

Mit Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 22.10.2015 und des Hauptausschusses vom 05.11.2015 (VO/2015/607-001) hat das Klimaschutzmanagement die Pflichtmaßnahme 2 „Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel“ entwickelt. Mit Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 14.09.2017 wurde das Klimaschutzmanagement aufgefordert Fördermittel für die Erstellung einer Anpassungsstrategie einzuwerben. Die Entwicklung der Strategie ist abgeschlossen und liegt den Mitgliedern des Umwelt- und Bauausschusses seit dem 18.08.2020 vor.

 

Im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses wird die Strategie durch das Planungsbüro OCF persönlich vorgestellt.

 

Handlungsfelder und Ziele

 

Die Klimaanpassungsmaßnahmen können auf verschiedenen Handlungsebenen greifen:

  • Die Konzeptentwicklung oder Planung dient der vertieften Umsetzungsvorbereitung in ausgewählten Handlungsbereichen. Hier können Handlungsansätze oder (Bündel von) Einzelmaßnahmen im Detail entwickelt und abgestimmt werden, die über die Bearbeitungstiefe der Klimaanpassungsstrategie hinausgehen.
  • Die Abstimmung oder Kooperation mit ausgewählten Akteur*innen dient der Etablierung einer aktiven Zusammenarbeit mit umsetzungsrelevanten und/oder strategischen Akteur*innen. Ziel ist die gemeinsame Gestaltung (und ggf. auch Realisierung) von Umsetzungsprozessen der entwickelten Anpassungsmaßnahmen.
  • Bei (Bau)Vorhaben handelt es sich um konkrete Einzelmaßnahmen, die einen physischen Eingriff in ein Gebäude, eine technische Infrastruktur o.ä. vorsehen. Während es sich bei den anderen drei Handlungsebenen um fortlaufende oder längere Prozesse mit komplexen Wechselwirkungen handelt, sind Maßnahmen dieses Typs sowohl in ihrem Beginn und Ende als auch in ihrer Wirkung klar abgrenzbare Einzelvorhaben.
  • Die Kommunikation mit und/oder die Information von Akteursgruppen dient der Vermittlung von spezifischen Inhalten für umsetzungsrelevante Zielgruppen. Insbesondere handelt es sich hierbei um Informationen zu Klimawandelfolgen und Klimawandelbetroffenheit, die der privaten Risikovorsorge u. a. von Gebäudeeigentümer*innen und Unternehmen dienen.

 

Um diesen Handlungsebenen gerecht zu werden wurden 20 Maßnahmen in fünf Handlungsfelder entwickelt (Anhang). Ziel ist es dabei mit der bestmöglichen Kommunikationsstrategie und eigenen Vorbildmaßnahmen, die Kommunen des Kreises zur aktiven Klimaanpassung zu bewegen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Der Kreis hat mit dem Beschluss zur Gründung einer Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde das Klimaschutzmanagement für den Kreis und die Gemeinden des Kreises neu organisiert. Die Klimaanpassung ist ein Teilkonzept des Klimaschutzes und soll daher für den Kreis und die Kommunen in der Klimaschutzagentur weiter umgesetzt werden. Soweit weitere Beschlüssen zum Aufbau eines Klimaanpassungsmanagements auf Basis der vorliegenden Strategie und mit den Fördermitteln des Bundes vorgeschlagen werden, werden diese den zuständigen Gremien der Agentur und dem Umwelt- und Bauausschuss und soweit erforderlich auch dem Hauptausschuss und dem Kreistag vorgelegt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Klimaschutz und Klimaanpassung haben in großen Teilen Synergien (zum Beispiel die Gebäudekühlung durch Fassaden- und Dachbegrünung). Allerdings können Maßnahmen der Klimaanpassung ggf. auch Zielkonflikte zum Beispiel Klimaschutz haben, soweit sie losgelöst betrachtet und umgesetzt werden. Ziel eines Klimaanpassungsmanagements ist es, auf Basis der Klimaanpassungsstrategie mit konkreten Maßnahmen die Synergien zu fördern und die Widersprüche und Zielkonflikte zu minimieren.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der weiteren Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie entstehen dem Kreis zunächst keine konkreten Folgekosten. Die in der Strategie entwickelten Maßnahmen sollen weiter aufgegriffen werden und die jeweiligen Kosten werden den betreffenden Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

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Anlagen

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