Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/514
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde;Kalkulation der Abfallentsorgungsentgelte mit Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis vom 19.12.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Olga Peters
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Bauausschuss
|
Beratung
|
|
|
21.10.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
|
Entscheidung
|
|
|
09.11.2020
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Zuletzt wurden die Abfallentgelte für private Haushalte von 2019 bis 2020 kalkuliert. Die Entgeltkalkulation betrifft somit den Zeitraum von 2021 bis 2022.
Der Wert in Höhe von 4,07 €/Monat für die 40 l Restabfalltonne mit 14 tgl. Abfuhr ist in der Aufstellung der AWR nicht aufgenommen, da die 40 l Restabfalltonne mit 14 tgl. Abfuhr zum 31.03.2021 abgeschafft wird.
Gesetzliche Grundlage für die Abfallentgeltkalkulation ist wie bei Gebühren das Kommunale Abgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG). Der Gebührenbemessung kann ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt zusammen mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) einen zweijährigen Kalkulationszeitraum, weil die derzeitige Entgelterhöhung sonst noch höher ausfallen würde.
Der Stand der Abfallentgeltrücklage zum 31.12.2019 beläuft sich auf 3.631.357,70 €. Aufgrund des Kalkulationszeitraums 01.01.2019 bis 31.12.2020, ist für das Jahr 2020 eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von rd. 2,5 Mio. € zu erwarten. Für den neuen Kalkulationszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 verbleibt somit ein Entgeltüberschuss von rd. 1,2 Mio. €, der über den 2-Jahres-Zeitraum vollständig verbraucht wird, um die Entgelterhöhung abzumildern. Die monatlichen Kosten für den Bürger steigen – abhängig von der Anzahl der Haushalte sowie der genutzten Behältergröße – zwischen 26,5 und 28,7 %. Die Kosten für den Hol- und Bringservice der Kleinbehälter (bis 15 m) bleiben nahezu konstant, lediglich bei höheren Entfernungen haben sich Kostensteigerungen aufgrund der durchgeführten Logistikausschreibung ergeben.
Die konstanten Kosten im letzten zweijährigen Kalkulationszeitrum haben die Entgelteinnahmen zu einer Abfallentgeltrücklage von 3.631.357,70 € (Stand 31.12.2019) geführt. Die Auflösung der Rücklage kann gemäß KAG über einen dreijährigen Zeitraum erfolgen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, um die Entgelterhöhung abzumildern. Auf diese Weise müssen nur die Leistungsentgelte für den Hol- und Bring-Service 40-240 l bis zu einer Transportentfernung von 15 m um 1 % sowie die Leistungsentgelte für die Restabfalltonnen im Durchschnitt zwischen 26,5 % - 28,7 % angepasst werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abfallentsorgung-Kreis (AGB) sind wegen der neuen Benutzungsentgelten anzupassen. Die geänderten Bereiche sind in den Anlagen blau gekennzeichnet.
Die bisher geltende Satzung ist im Internet zum Vergleich unter folgendem Link abrufbar:
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- u. Bauausschuss beschließt, die Benutzungsentgelte für die Abfallentsorgung aufgrund der vorgelegten Kalkulation und die Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis ab 01.01.2021 dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Der Kreistag beschließt die Benutzungsentgelte für die Abfallentsorgung und die Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis ab 01.01.2021 aufgrund der Empfehlung des Umwelt- u. Bauausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
216,8 kB
|