Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/541

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Am 15.09.2020 hat die Landesregierung den vierten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I bis III beschlossen. Damit wird auch ein neues Beteiligungsverfahren gestartet, das sich allerdings auf die Änderungen der jeweiligen Pläne ausdrücklich beschränkt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

In der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den dritten Entwürfen waren gut 3.000 Stellungnahmen landesweit eingegangen. Nach Prüfung und Abwägung blieben rund 840 Entscheidungen zu den 967 Potenzialflächen im Land unverändert. Die Landesregierung plant nun 344 Vorranggebiete für die Windenergie mit etwa 32.075 ha, das entspricht 2,03 % der Landesfläche.

 

Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde übertragen bedeutet das, dass insgesamt 59 Vorranggebiete für die Windenergienutzung geplant sind, wovon nunmehr zwei dem Repowering vorbehalten sein sollen. Mit der vorliegenden vierten Entwurfsfassung des Regionalplans kommt es zu einem Zuwachs von 339,4 ha. Darin enthalten sind vier neue Vorranggebiete in den Gemeinden Dörphof (51,6 ha), Thumby (64,8 ha), Sehestedt (32,6 ha) sowie Gnutz und Timmaspe (180,5 ha), die aus vormaligen Potenzialflächen hervorgehen. Einzelheiten sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Damit erhöht sich die Gesamtfläche auf 4.247,6 ha. Dies entspricht einem Flächenanteil von 1,94 % der Kreisfläche.

 

Hinweise und Anregungen der Fachbehörden der Kreisverwaltung wurden in die anliegende Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufgenommen und eingearbeitet.

 

Weiter führende Hinweise:

 

Ebenfalls am 15.09.2020 hat die Landesregierung die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land endgültig beschlossen. Aus der Auswertung von rund 130 Stellungnahmen zur Teilfortschreibung erfolgten keine Änderungen, die eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Folge gehabt hätten. Die Verkündung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein erfolgt voraussichtlich am 29.10.2020. Die Teilfortschreibung tritt dann am 30.10.2020 in Kraft. Die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans sind auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene zu finden.

 

Eine Synopse der Stellungnahmen zum Verfahren der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans, Sachthema Windenergie an Land, zum dritten Planentwurf November 2019 kann über folgenden Link aufgerufen werden:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Energie/Windenergieflaechen/_documents/pdf_Synopse_LEP_dritterPlanentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Die Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum dritten Planentwurf befindet sich zusammen mit der hierzu vorgenommenen Abwägung der Landesplanung auf den Seiten 305 ff.

 

Die Planunterlagen wurden durch die Landesplanungsbehörde im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung bereitgestellt. Stellungnahmen können in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben werden. Das Beteiligungsverfahren zu dem vierten Entwurf der Raumordnungspläne beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 24.09.2020 und endet mit Ablauf des 23.10.2020. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung zu nutzen.

 

Stellungnahmen können innerhalb der Beteiligungsfrist zudem per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an die Adresse

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Abteilung Landesplanung und ländliche Räume

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

 

gesendet werden.

 

Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen sind auch auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie sowie in der dieser Vorlage angefügten Bekanntmachung zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens, die am 16.09.2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, zu entnehmen.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen im Internet werden die Unterlagen digital sowie in Papierform zur Einsichtnahme bei der Landesplanungsbehörde bereitgehalten. Eine Auslegung an anderer Stelle oder eine Übersendung von Papierexemplaren der Planungsdokumente erfolgt ansonsten nicht.

 

Für Rückfragen ist ein Bürgertelefon unter 04331/988-5184 eingerichtet. Anfragen können auch per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de gerichtet werden.

 

Eine Teil-Synopse der Stellungnahmen zum Verfahren der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II, Sachthema Windenergie an Land, zum dritten Planentwurf Dezember 2019 kann über folgenden Link aufgerufen werden:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Energie/Windenergieflaechen/_documents/pdf_Synopse_RPII_dritterPlanentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Die Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum dritten Planentwurf befindet sich zusammen mit der hierzu vorgenommenen Abwägung der Landesplanung auf den Seiten 398 ff.
 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines gesamträumlichen Konzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimaschutzpolitischen Perspektiven aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Loading...