Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/515
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaft - AWR Festpreisangebot 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Olga Peters
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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21.10.2020
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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09.11.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Die Anlage ist nichtöffentlich, weil hier schützenswerte, unternehmensspezifische Daten enthalten sind.
2. Sachverhalt:
Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.
Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mgH) vom 29.09.2020 für das Jahr 2021.
Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.
Die Verwaltung empfiehlt wie in den Vorjahren
- die Verwertungserlöse für Altpapier in 2021 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen.
Die Kosten des Festpreises steigen um 8,6 % gegenüber 2020.
Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:
a) höhere Verwertungskosten wegen Ausschreibung der Abfallbehandlung, Sperrmüllentsorgung und Schadstoffentsorgung
b) niedrige Umsatzerlöse aus der Verwertung PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Altmetall, E-Schrott und Alttextilien
c) Wegfall des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Neumünster sowie dem Kreis Plön
Zu a)
Höhere Verwertungskosten aufgrund von Ausschreibungen in Bereich Abfallbehandlung, Sperrmüllentsorgung, und Schadstoffentsorgung um rd. 681 T€.
Zu b)
Die Verwertungserlöse liegen mit rd. 493 T € unter dem Vorjahreswert, weil im Bereich PPK die Marktpreise stark gesunken und der Anteil der Dualen Systeme gestiegen ist. Der steigende Anteil der Dualen Systeme am PPK-Volumen wirkt insgesamt entlastend auf den Festpreis. Die Verwertungspreise für die Fraktionen Altmetall, E-Schrott und Alttextilien sind weiterhin am Sinken.
Zu c)
Ende des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 31.12.2020 mit der Stadt Neumünster sowie dem Kreis Plön, außer PPK Plön bis einschließlich 31.12.2022.
Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 11 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.
Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der AWR vom 29.09.2020 in Höhe von 17.866.115,89 € netto, bzw. 21.284.477,91 € unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.
Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 29.09.2020 in Höhe von 17.866.115,89 € netto, bzw. 21.284.477,91 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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