Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/500
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Aufbauorganisation in den Fachdiensten Kommunales und Ordnung sowie Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Dr. Martin Kruse
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.10.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.11.2020
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Der Fachdienst Feuerwehr und Katastrophenschutz wurde bis zum 31.12.2017 in dem Fachdienst Kommunalaufsicht und im Fachdienst IT-Management als Fachgruppe geführt. Im Laufe der Zeit wurde deutlich, dass viele strategische Aufgaben eine so große Bedeutung hatten, dass diese zur Gründung eines Fachdienstes Feuerwehr und Katastrophenschutz führten.
Zwischenzeitlich wurden die strategischen Handlungsfelder identifiziert und in eine Abarbeitung aufgenommen. So wurde zwischen der Fachbereichsleitung und dem Landrat eine Zielvereinbarung geschlossen, die unter anderem die Überarbeitung und Ergänzung von Katastrophenschutzplänen zum Inhalt hatten. Die Umsetzung ist eingeleitet.
Da es der Verwaltung wichtig ist, nur dort den Organisationaufbau mit weiteren Fachdiensten zu erweitern, wo es notwendig ist. ist nunmehr beabsichtigt, den Fachdienst Feuerwehr und Katastrophenschutz als Fachgruppe wieder dem Fachdienst Kommunales und Ordnung zuzuführen. Mithin wird die Führungsspanne innerhalb des Organigramms der Kreisverwaltung durch die Zusammenführung von Fachdiensten weitergehend reduziert.
Hinzu kommt, dass artverwandte, ordnungsrechtliche Aufgaben mit einem starken Bezug gegenüber der örtlichen Ebene in dem Fachdienst zusammengeführt werden.
Der zukünftig geltende Verwaltungsgliederungsplan mit den oben genannten Änderungen ist beigefügt.
Die Organisationsänderung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalbudgets. Eine Stellenmehrung findet nicht statt.
Dem Kreistag wird dieser Vorschlag für eine Änderung der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde gemäß § 51 Abs. 3 KrO vorgelegt.
Die Vorsitzende des Personalrates hat gemäß § 83 MBG bei der Beratung ein qualifiziertes Anhörungsrecht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|