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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/535

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Haushalt 2020 wurde nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.12.2019 dem Innenministerium vorgelegt. Genehmigungspflichtige Teile waren nicht enthalten. Das Innenministerium hat mit Erlass vom 28.04.2020 einige rechtliche bzw. formelle Hinweise gegeben. Insbesondere wurde folgende Anmerkung gemacht:

 

Gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO-Doppik sind Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der voraussichtlich zu erzielenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Diese Vorschrift dient der Sicherstellung der Haushaltswahrheit, einem der grundlegenden Pfeiler des Haushaltsrechts. Mit der Haushaltswahrheit grundsätzlich vereinbar wären durchschnittliche Verwendungsquoten von mindestens 60 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. Im Jahr 2019 konnte nach Mitteilung des Kreises lediglich eine Umsetzungsquote investiver Maßnahmen von rund 35 Prozent erreicht werden. Eine Umsetzungsquote von mindestens 60 Prozent der für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel wurde deutlich verfehlt. Für Veranschlagungen in einem Nachtragshaushaltsplan bzw. den kommenden Haushaltsplänen wies das Ministerium auf § 12 Absatz 2 GemHVO-Doppik hin. Das Ministerium bat daher sicherzustellen, dass für Bauten und Instandsetzungen an Bauten Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Soweit in der Finanzrechnung 2020 keine signifikanten Verbesserungen erkennbar sein sollten, werden für den Haushalt des kommenden Jahres – unabhängig von einer bestehenden Genehmigungspflicht – kommunalaufsichtliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen.

 

In einem Gespräch mit Vertretern des Ministeriums sowie Herrn Hetzel und Frau Groeper wurde erörtert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die durchschnittliche Verwendungsquote zu verbessern. Bei Investitionen ist nach Auffassung des Ministeriums darauf zu achten, dass die Beträge veranschlagt werden, die sich im jeweiligen Haushaltsjahr auch zahlungswirksam umsetzen lassen. Im Übrigen ist mit Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre als Grundlage für die Auftragserteilung zu arbeiten. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Übertragungen für Investitionen aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 reduziert werden können. Dies ist noch in den Jahresabschluss 2019 einzuarbeiten. Einfluss auf das Jahresergebnis hat diese Korrektur nicht, da nur der Finanzhaushalt betroffen ist. Für das Jahr 2020 machen die Ergebnisse des Gespräches die Erstellung eines 2. Nachtrages erforderlich. Die Veranschlagungen der Investitionen für Baumaßnahmen im Haushalt 2020 wurden daraufhin überprüft. Aus den Veränderungen ergibt sich der vorliegende 2. Nachtragshaushalt mit Veränderungen in den Teilhaushalten

 

111403 – Liegenschaftsmanagement

511102 – Klimaschutz

542101 – Kreisstraßen einschl. Radwege

547101 – Förderung des ÖPNV

 

Die Verpflichtungsermächtigungen 2020 wurden ebenfalls angepasst. Mit dem 2. Nachtrag 2020 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen 2020 vorgesehen:

 

Maßnahme

2021

2022

Bemerkungen

Anbau Schule am Noor

1.000.000

300.000

Neu: Sperrvermerk

Schule am Noor, PV-Anlage

 

65.000

Neu: Sperrvermerk

Neubau FTZ/LZG

8.700.000

3.662.900

 

Ausstattung FTZ/LZG

898.800

353.000

 

Neubau Kreishaus

3.601.300

 

 

Kreisstraßen Radwege

1.000.000

1.000.000

 

Klimaschutz

750.000

 

 

 

15.950.100

5.380.900

 

 

Um den Hinweisen des Innenministeriums Rechnung zu tragen werden die Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme Anbau Schule Am Noor einschl. PV-Anlage mit folgendem Sperrvermerk versehen: Freigabe der Mittel nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen gemäß GemHVO-Doppik (Leistungsphase 1-3).

 

 

Der 2. Nachtragshaushalt 2020 enthält außerdem die Teilergebnispläne

 

542101 – Kreisstraßen einschl. Radwege und

611101 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Im Teilergebnisplan 542101 (Kreisstraßen einschl. Radwege) war eine Korrektur der Erträge und Aufwendungen für die Schwarzdeckenerneuerung erforderlich, da eine Maßnahme (K 82) nicht im Rahmen einer regulären Deckenerneuerung durchgeführt werden kann.

 

Der Teilergebnisplan 611101 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) berücksichtigt die Senkung der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte rückwirkend für 2020 gemäß Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und SSW vom 01.10.2020 (VO/2020/552).

 

Gegenüber dem Haushalt 2020 und dem 1. Nachtrag 2020 verändern sich die Zahlen folgendermaßen

 

 

Stand 1. Nachtrag

Stand 2. Nachtrag

Veränderung

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

434.824.900

427.496.900

-7.328.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

418.387.100

415.793.100

-2.594.000

Jahresüberschuss

16.437.800

11.703.800

-4.734.000

2. im Finanzplan der

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

418.837.500

411.609.500

-7.328.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

404.620.000

402.026.000

-2.594.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

20.356.700 €

21.078.000

+721.300

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ändert sich von 12.170.600 € auf 21.331.000 €.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 02.10.2020) und den in der Sitzung gefassten Beschlüssen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine Relevanz
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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