Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/535
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushalt 2020 - 2. Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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22.10.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Der Haushalt 2020 wurde nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.12.2019 dem Innenministerium vorgelegt. Genehmigungspflichtige Teile waren nicht enthalten. Das Innenministerium hat mit Erlass vom 28.04.2020 einige rechtliche bzw. formelle Hinweise gegeben. Insbesondere wurde folgende Anmerkung gemacht:
Gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO-Doppik sind Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der voraussichtlich zu erzielenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Diese Vorschrift dient der Sicherstellung der Haushaltswahrheit, einem der grundlegenden Pfeiler des Haushaltsrechts. Mit der Haushaltswahrheit grundsätzlich vereinbar wären durchschnittliche Verwendungsquoten von mindestens 60 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. Im Jahr 2019 konnte nach Mitteilung des Kreises lediglich eine Umsetzungsquote investiver Maßnahmen von rund 35 Prozent erreicht werden. Eine Umsetzungsquote von mindestens 60 Prozent der für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel wurde deutlich verfehlt. Für Veranschlagungen in einem Nachtragshaushaltsplan bzw. den kommenden Haushaltsplänen wies das Ministerium auf § 12 Absatz 2 GemHVO-Doppik hin. Das Ministerium bat daher sicherzustellen, dass für Bauten und Instandsetzungen an Bauten Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Soweit in der Finanzrechnung 2020 keine signifikanten Verbesserungen erkennbar sein sollten, werden für den Haushalt des kommenden Jahres – unabhängig von einer bestehenden Genehmigungspflicht – kommunalaufsichtliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen.
In einem Gespräch mit Vertretern des Ministeriums sowie Herrn Hetzel und Frau Groeper wurde erörtert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die durchschnittliche Verwendungsquote zu verbessern. Bei Investitionen ist nach Auffassung des Ministeriums darauf zu achten, dass die Beträge veranschlagt werden, die sich im jeweiligen Haushaltsjahr auch zahlungswirksam umsetzen lassen. Im Übrigen ist mit Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre als Grundlage für die Auftragserteilung zu arbeiten. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Übertragungen für Investitionen aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 reduziert werden können. Dies ist noch in den Jahresabschluss 2019 einzuarbeiten. Einfluss auf das Jahresergebnis hat diese Korrektur nicht, da nur der Finanzhaushalt betroffen ist. Für das Jahr 2020 machen die Ergebnisse des Gespräches die Erstellung eines 2. Nachtrages erforderlich. Die Veranschlagungen der Investitionen für Baumaßnahmen im Haushalt 2020 wurden daraufhin überprüft. Aus den Veränderungen ergibt sich der vorliegende 2. Nachtragshaushalt mit Veränderungen in den Teilhaushalten
111403 – Liegenschaftsmanagement
511102 – Klimaschutz
542101 – Kreisstraßen einschl. Radwege
547101 – Förderung des ÖPNV
Die Verpflichtungsermächtigungen 2020 wurden ebenfalls angepasst. Mit dem 2. Nachtrag 2020 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen 2020 vorgesehen:
Maßnahme | 2021 | 2022 | Bemerkungen |
Anbau Schule am Noor | 1.000.000 | 300.000 | Neu: Sperrvermerk |
Schule am Noor, PV-Anlage |
| 65.000 | Neu: Sperrvermerk |
Neubau FTZ/LZG | 8.700.000 | 3.662.900 |
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Ausstattung FTZ/LZG | 898.800 | 353.000 |
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Neubau Kreishaus | 3.601.300 |
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Kreisstraßen Radwege | 1.000.000 | 1.000.000 |
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Klimaschutz | 750.000 |
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| 15.950.100 | 5.380.900 |
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Um den Hinweisen des Innenministeriums Rechnung zu tragen werden die Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme Anbau Schule Am Noor einschl. PV-Anlage mit folgendem Sperrvermerk versehen: Freigabe der Mittel nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen gemäß GemHVO-Doppik (Leistungsphase 1-3).
Der 2. Nachtragshaushalt 2020 enthält außerdem die Teilergebnispläne
542101 – Kreisstraßen einschl. Radwege und
611101 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen
Im Teilergebnisplan 542101 (Kreisstraßen einschl. Radwege) war eine Korrektur der Erträge und Aufwendungen für die Schwarzdeckenerneuerung erforderlich, da eine Maßnahme (K 82) nicht im Rahmen einer regulären Deckenerneuerung durchgeführt werden kann.
Der Teilergebnisplan 611101 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) berücksichtigt die Senkung der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte rückwirkend für 2020 gemäß Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und SSW vom 01.10.2020 (VO/2020/552).
Gegenüber dem Haushalt 2020 und dem 1. Nachtrag 2020 verändern sich die Zahlen folgendermaßen
| Stand 1. Nachtrag | Stand 2. Nachtrag | Veränderung |
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 434.824.900 | 427.496.900 | -7.328.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 418.387.100 | 415.793.100 | -2.594.000 |
Jahresüberschuss | 16.437.800 | 11.703.800 | -4.734.000 |
2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 418.837.500 | 411.609.500 | -7.328.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 404.620.000 | 402.026.000 | -2.594.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 20.356.700 € | 21.078.000 | +721.300 |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ändert sich von 12.170.600 € auf 21.331.000 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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