Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/508
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BThG):Orientierung in den Sozialraum durch regionale Verwaltungsstandorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.1 Eingliederungshilfen
- Bearbeiter/in:
- Barbara Rennekamp
- Ansprechpartner/in:
- Rennekamp, Barbara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.10.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Planung des Fachdienstes Eingliederungshilfe zur sozialraumorientierten Aufteilung des Fachdienstes durch regionale Verwaltungsstandorte.
1. Ausgangslage
Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll die Organisation des Fachdienstes Eingliederungshilfen angepasst werden.
Der Gesetzgeber fordert ein Teilhabe-/ bzw. Gesamtplanverfahren, in dessen Mittel-punkt der Mensch mit Behinderung steht und das unter anderem lebensweltbezogen und sozialraumorientiert ist (s. § 117 SGB IX).
Der Kreis hat für die Durchführung dieser Aufgaben eine dem Bedarf entsprechende Anzahl von Fachkräften aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zu beschäftigen.
2. Umsetzung
Seit 2018 ist die Anzahl der Stellen für pädagogische Fachkräfte und für Verwal-tungsfachkräfte fortlaufend erhöht worden. Ab 15.09.2020 sind alle von der Politik zusätzlich genehmigten Stellen besetzt. Derzeit sind im Bereich der Pädagogik 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei pädagogischen Fachgruppen und 17 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter in einer Fachgruppe Verwaltung beschäftigt. Das neue Teilhabe-/ bzw. Gesamtplanverfahren wird seit August 2020 mit den neuen Instru-menten umgesetzt.
2.1 Fachgruppe Verwaltung
Der Verwaltungsstandort bleibt zentral in Rendsburg. In der Eingliederungshilfe (EGH) beträgt das geplante Gesamtvolumen des Haushaltes über 70.000.000 €. Zur Sicherstellung von einheitlichen Prozessen und Rechtsanwendungen soll die Fachgruppe an einem Standort bleiben.
Bei dieser Organisationsform kann die Anordnungsbefugnis und die rechtmäßige Aufgabenerledigung sichergestellt werden. Da bisher weder die Verfahren E-Rechnung oder E-Akte eingeführt sind, kann auch die zeitgerechte Leistungserbringung sichergestellt werden. Weiterhin sind die Fachgruppenleitung und die Fachkraft für Widersprüche und Grundsatzangelegenheiten des Fachdienstes als Ansprechpartner für die Mitarbeitenden direkt ansprechbar.
An den Standorten Eckernförde und Nortorf (s.u. 2.2.) werden feste Sprechtage der Verwaltung angeboten, damit die Klientinnen und Klienten ihre leistungsrechtlichen Fragen vor Ort klären können und Hilfe bei der Antragsstellung zur Verfügung steht. Diese Zeiten können nach Bedarf und Nachfrage gesteuert werden.
2.2 Fachgruppen Hilfeplanung
Um für die erforderlichen Beratungen besser erreichbar sein zu können, und um die geforderte "Sozialraumorientierung" umzusetzen ist geplant, die pädagogischen Fachgruppen zu regionalisieren. In einem ersten Schritt sollen zwei regionale pädagogische Fachgruppen gebildet werden:
- Die Fachgruppe Hilfeplanung 1 (FG HP1) mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Großraum Rendsburg und das südliche Kreisgebiet mit den Standorten Rendsburg und Nortorf.
- Die Fachgruppe Hilfeplanung 2 (FG HP 2) mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern für den Nordkreis und für Minderjährige mit den Standorten Rends-burg und Eckernförde.
Weiterhin soll geprüft werden, ob feste Sprechzeiten von den pädagogischen Fach-kräften in Hohenwestedt und im Kieler Umland angeboten werden können.
3. Zeitplan
Der Fachdienst Gebäudemanagement soll beauftragt werden entsprechende Ge-bäude an den Standorten zu suchen. Sobald ein Gebäude zur Verfügung steht, könnte ein Teil der Fachgruppe Hilfeplanung den Standort wechseln.
4. Kosten
Derzeit ist die Eingliederungshilfe in der Ritterstraße 10 in einem angemieteten Ge-bäude untergebracht. Der Mietvertrag läuft Im April 2022 aus. Die Mieten in den Außenstellen Nortorf und Eckernförde werden vom Fachdienst Gebäudemanagement anhand der aktuellen Mietspiegel ermittelt. Gegebenenfalls entstehen durch die lokal höheren Mieten höhere Mietkosten als am Standort Rendsburg.
Die Kosten für die Arbeitsplätze bleiben in gleicher Höhe wie bei einem zentralen Verwaltungsstandort bestehen. Zusätzlich können noch Kosten für das Betreiben der Kreis-IT anfallen.
Die in Rendsburg verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach aktueller Planung im Kreishaus untergebracht.