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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/502

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der übermittelten Zahlen benötigte der Kreis Rendsburg-Eckernförde ein Gutachten zur Zielfrage, ob eine Vorhöhenkontrolle geeignet ist, eine Reduzierung der Auslösungen der Höhenkontrolle am Rendsburger Kanaltunnel zu erreichen. Auf Basis dieses Gutachten sollte die Straßenverkehrsbehörde eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zur Anordnung einer Vorhöhenkontrolle am Rendsburger Kanaltunnel treffen.

 

Das Gutachten zur Vorhöhenkontrolle wurde der Verwaltung am 05. Juli 2020 vorgelegt. Nach Prüfung des Gutachtens und mehrmaligen Abstimmungen mit dem Gutachter ist folgendes festzustellen: Eine klare Aussage, die eine ermessensfehlerfreie Anordnung einer Vorhöhenkontrollen rechtfertigt, ist dem Gutachten nicht zu entnehmen. Der Gutachter erklärt, dass es sowohl gute Gründe gegen die Einrichtung einer Vorhöhenkontrolle als auch gute Gründe für die Einrichtung einer Vorhöhenkontrolle gäbe. Der positive Einfluss der zur Probe installierten Vorhöhenkontrolle sei anhand der statistischen Zahlen der Zählungen der WSV nicht eindeutig nachweisbar. Im Fazit erklärt der Gutachter, dass es eine Abwägungsentscheidung der Politik bleibe.

 

Diese Aussage veranlasst die Verwaltung dazu, eine Vorhöhenkontrolle nicht weiter zu verfolgen, da es sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung, sondern um eine verkehrsrechtliche und somit ordnungsrechtliche Entscheidung.  


 

 

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Finanzielle Auswirkungen


 

 

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Anlagen

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