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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/368-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2a. Sachverhalt: Bild und Tonaufnahmen:

Der öffentliche Teil der Kreistagssitzungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird vom „Offenen Kanal Kiel“ in Bild- und Ton live sowohl im Fernsehen, als auch als Livestream über die Homepage des Offenen Kanals übertragen.

Die Kreisverwaltung selbst schneidet die Sitzungen des Kreistages für Protokollierungszwecke als Tonaufnahme mit.

Auf die Aufnahmen wird derzeit zum einen durch die Vorsitzende zu Beginn der Sitzung, zum anderen über Aushänge im Kreistagssitzungssaal hingewiesen.

In den Sitzungen der Fachausschüsse erfolgen keinerlei Aufzeichnungen.

Nach der alten Regelung des § 30 Abs. 1 KrO war mit der „Öffentlichkeit“ lediglich die Saalöffentlichkeit umfasst. Die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen lag im pflichtgemäßen Ermessen der oder des Vorsitzenden, der die Verhandlungen leitete und über die Ordnungsgewalt verfügte.

Weitere Informationen siehe Anlage „Vermerk 2 a Bild und Tonaufnahmen“).

 

Unter Würdigung der in der Anlage genannten Punkte wird als Formulierungsvorschlag der in der Hauptsatzung unter § 12 eingeschobene grau hinterlegte Absatz unterbreitet (siehe Anlage „Neufassung der Hauptsatzung“).

 

2b. Sachverhalt Praktische Umsetzung von Bekanntmachungen:

Um die Bekanntmachungspraxis insbesondere im Hinblick auf Allgemeinverfügungen zu optimieren, wurden Alternativen geprüft (siehe Anlage „Vermerk 2 b Optimierung von Veröffentlichungen“). Zu einer Verbesserung der Bekanntmachungspraxis könnte im vorliegenden Fall aufgrund ihrer Zeitersparnis und Praktikabilität nur die Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde führen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in jüngster Rechtsprechung bestätigt, dass eine insgesamt nur elektronische Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung im Internet den Anforderungen gemäß LVwG und BekanntVO gerecht wird.

 

Unter Würdigung des in der genannten Anlage dargestellten Sachverhaltes wird als Formulierungsvorschlag der unter § 15 grau hinterlegte veränderte Paragraph unterbreitet (siehe Anlage „Neufassung der Hauptsatzung“).

 

2c. Sachverhalt auf Grund des neuen § 30 a KrO – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

In der Sitzung des Landestages am 26.08.2020 wurde das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und damit § 30a KrO neu eingeführt. Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 20.08.2020 die Verwaltung gebeten, einen Formulierungsvorschlag unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften nach Möglichkeit für die nächste Kreistagssitzung zu erarbeiten, ohne dass der Hauptausschuss erneut einzubinden ist.

 

Durch den Vorschlag § 13 einzufügen ändern sich die fortlaufenden Paragrafen entsprechend.

 

Im Übrigen hat der Hauptausschuss in der Sitzung am 20.08.2020 dem Kreistag empfohlen, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Streichung in § 12 Abs. 5 am Ende die Klammer „(§ 21 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz)“ zu beschließen.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu erlassen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.
 

 

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Anlagen

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