Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/480

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis selbst fördert den Auf- und Ausbau der Familienzentren für neue Projekte seit 2011 mit einer Anschubfinanzierung von zunächst 5.000 €, heute 15.000 € jährlich für die Dauer von 3 Jahren.

 

Seit 2014 fördert auch das Land Schleswig-Holstein den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Anlaufstellen im Sozialraum zu Familienzentren über eine Richtlinie, mit welcher Mittel zur Verteilung über die Kreise als örtliche Träger der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahr 2019 war das Antragsverfahren gegenüber dem Land einfach gestaltet, die Verteilung der Mittel hatte der Jugendhilfeausschuss für die Jahre 2015 – 2019 dahingehend entschieden, dass die 10 bestehenden Familienzentren von der Förderung profitieren und entsprechend der sozialräumlichen Belastungsfaktoren (Anzahl Familien mit Hilfen zur Erziehung, Bezug von SGB II und SGB XII Leistungen sowie Sozialstaffelbezug) einen Zuschuss erhalten. Insgesamt wurden zuletzt 307.000 € für die Förderung der Familienzentren als Regelförderung und 178.000 € für die besondere Förderung des Schwerpunktes „Integration“ vom Land zur Verfügung gestellt.

 

Für 2020 hatte das Land angekündigt, das Antragsverfahren sowie die Mittelzuweisung an die Kreise zu verändern. Ziel der Anpassung sollte ein transparenteres Verfahren und eine Erhöhung der Mittelzuweisung sein. In diesem Zusammenhang wurden die Mittel für die Grundförderung sowie die Förderung des Schwerpunktes „Integration“ in einer Summe zusammengeführt, dem Kreis steht nun eine Gesamtfördersumme in Höhe von 475.000 € zur Verfügung. Somit verringert sich die Gesamtfördersumme um 10.000 €.

 

Die Verteilungssystematik für diese Mittel muss auf Grund der veränderten Ausgangssituation neu geordnet werden.

 

Alle Familienzentren können nun Anträge auf Landesmittel stellen, mögliche Verteilungswege sind in der Anlage als Verwaltungsvorschlag vorgelegt.

 

Das aufwendige Verfahren wurde den Familienzentren in einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit Vertretern des Landes am 11.08.2020 ausführlich erläutert.

Auch der Zeitstrahl für den Verlauf des Antragsverfahrens 2020 und Unterlagen zur lösungsorientierten Vorgehensweise ab 2021 sind beigefügt.

 

Der Ausschuss muss die Mittelverteilung 2020 erörtern und sich für eine Variante zur Verteilung – auch für die Folgejahre –entscheiden.
 

 

 

Christina Mönke

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss erörtert die Verteilungssystematik und beschließt die Förderung der Familienzentren aus Landesmitteln gemäß einer der vorgelegten Varianten vorzunehmen.
 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Landesmittel
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...