Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/482
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Auswirkungen durch das Verschieben der Kita-Reform auf den 01.01.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.09.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verschiebung der KiTa-Reform wirkt sich auch auf die kommunalen Haushalte aus. Zum einen fließen dem Kreis zusätzliche zweckgebundene, für 2020 nicht vorgesehene Mittel vom Land zu. Zum anderen kommt es zu bislang nicht eingeplanten Be- und Entlastungen des Haushaltes. Grundlage für diese Veränderungen ist ein „Letter of intent“ zwischen dem Land und den Kommunen.
Erste Abstimmungsgespräche mit den Kommunen zu einer Verteilungssystematik für die zusätzlich bereit stehenden Mittel haben stattgefunden, die Regelungen der einzelnen Fördererlasse werden derzeit intensiv geprüft und eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Gemeinden, Städten und dem Kreis entwickelt einen Vorschlag zur Verteilung der zufließenden Mittel für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020.
Der Ausschuss wird vorab zu diesem Thema in der Sitzung informiert.
Darstellung finanzieller Auswirkungen der Verschiebung der KiTa-Reform
Thema | Auswirkungen Kreis | Auswirkung/ Verteilung (Vereinbarung notwendig) | Auswirkungen Gemeinden |
Tagespflegeförderung Umsetzung erhöhter Förderbeitrag und Einführung Elterndeckel | -1,6 Mio. € |
| Individuelle Einsparung der 1€-Förderung |
Betriebskostenförderung Kreis (bisher 2,0 Mio. jährlich.) | -830.000 € | Politischer Beschluss, aber im Haushalt nur bis 31.07.2020 berücksichtigt. |
|
Leerstandskosten (geplant ab 01.08.2020), Aufgabe verschoben auf den 01.01.2021. | +2,1 Mio.€ |
|
|
Zusatzförderung Flüchtlingskinder | +118.000€ | Verteilung im Erlass geregelt | +170.000 € |
Förderung Ü 3 |
| Weitergabe über Pro-Platz-System | +3,5 Mio. € |
Förderung U 3 |
| Weitergabe über Pro-Platz-System | +2,0 Mio. € |
Konnexitätsmittel | +480.000 € (fiktiver Anteil) | Bisherige Vereinbarung: alle Konnexitätsmittel werden an die Kommunen über das Pro-Platz-System verteilt | +4,23 Mio. € |
Ausgleich für den Elterndeckel |
| Verteilung unterhalb der Kommunen zu klären. | +3,0 Mio. € |
Verbesserung der Betreuungsqualität |
| Abzug für den Kreis möglich. Insgesamt +4,28 Mio. € |
|
Für die Verteilung der zusätzlichen Mittel werden 2 Varianten unter Berücksichtigung der verschiedenen Finanzbeziehungen und Abstimmungsnotwendigkeiten diskutiert.
Variante I:
Der Kreis leistet die Betriebskostenförderung wie in den Vorjahren (2,0 Mio. €) sowie seinen Anteil an den Konnexitätsmitteln. Die Politik müsste dazu einen Nachtrag für die 830.000 € im Haushalt 2020 beschließen. Insgesamt hätte der Kreis in diesem Falle ein prognostiziertes Defizit in Höhe von mindestens -212.000 €, je nach Entwicklung bei der Tagespflege auch höher. Diesen Anteil könnte der Kreis als Ausgleich zusätzlicher Aufwendungen aus den Mitteln für die Verbesserung der Betreuungsqualität abziehen.
Vorteil: bekannte Zuschusssummen.
Nachteil: großer Abstimmungsbedarf, Verhandlungen zum Ausgleichserlass, das Defizit ist nur fiktiv kalkulierbar.
Variante II:
Der Kreis leistet keinen weiteren Betriebskostenzuschuss in 2020. Alle zusätzlichen Landesmittel inklusive der Konnexitätsmittel (wie bisher) werden an die Kommunen weiter geleitet. Im Gesamtkontext könnte der Haushalt des Kreises, je nach Entwicklung bei der Tagespflege um bis zu 500.000€ entlastet werden.
Vorteil: Transparenz in den Erlassen, keine Verhandlungen, kein Nachtrag, Entlastung des Kreishaushaltes für eventuell höhere Mindereinnahmen in der Tagespflege.
Nachteil: Betriebskostenzuschuss Kreis ist geringer als bisher.
Ein Vorschlag zur konkreten Verteilung der Mittel wird nach einer Absprache zwischen dem Gemeindetag, den Städten und dem Kreis in der kreisinternen Arbeitsgruppe KiTa-Finanzierung erarbeitet.
Ein konkreter – mit dem Gemeindetag und den Städten abgestimmter- Vorschlag wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Hauptausschuss zu den Haushaltsberatungen im November vorgelegt. Die Mittel werden durch das Land erst im 4. Quartal zugewiesen.
Christina Mönke