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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/486

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.000.000 € für die Sanierung von Sportstätten im Kreis zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung hat am 02.07.2018 entsprechende Richtlinien beschlossen, die mit Wirkung vom 01.07.2018 in Kraft traten.

 

Nach diesen Richtlinien für die Gesamtfördersumme zu 50% an Vereine und zu 50% an die Gemeinden wie folgt zugeteilt:

 

Jahr

Gesamt

Kommunen

Vereine

2018

200.000 €

100.000 €

100.000 €

2019

400.000 €

200.000 €

200.000 €

2020

400.000 €

200.000 €

200.000 €

 

Es galten folgende Antragsfristen:

 

2018

30.09.2018

2019

31.03.2019

2020

31.03.2020

 

Es wurden nur Sanierungs-, Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen gefördert. Eine Förderung erfolgt bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €. Die Förderung des Kreises beträgt maximal 20% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten.

 

In den Jahre 2018 und 2019 erfolgte die Bezuschussung getrennt in 2 Fördertöpfen nach kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Nach Beschluss im Ausschuss wurden die Fördertöpfe im Jahr 2020 zusammengeführt, um möglichst alle Mittel zweckentsprechend verwenden zu können.

 

Insgesamt konnte ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 946.500 € in Maßnahmen gebunden werden.

Hinter diesem Fördervolumen steckt ein Gesamtmaßnahmenvolumen in Höhe von 18.350.000 €. Das Ziel der Anschubfinanzierung für investive Maßnahmen zu Gunsten des Sports konnte demnach erreicht werden.

 

 

Christina Mönke

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Haushaltsansatzes
 

 

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Anlagen

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