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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/470

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Mit Mitteilungsvorlage vom 22.4.2020 (VO/2019/000-001) wurde der Hauptausschuss über den Stellenaufwuchs zur Bewältigung des Umstellungsprozesses in der Eingliederungshilfe (EGH) informiert.

 

Diese Vorlage dient der Information zum Umstellungsprozess (Stand 01.08.2020).

 

 

Stellenbesetzungen

 

  • Fachgruppenleitung: 1 Stelle S 17: Besetzung erfolgte zum 01.04.2020.
  • Hilfeplanung : 4 Stellen S 12. Eine Mitarbeiterin seit dem 01.01.2020, fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen am 01.09.2020 beginnen. Damit sind alle offenen Stellen in den Fachgruppen Hilfeplanung besetzt.
  • Verwaltung EGH: 3 Stellen EG 9a. Alle Stellen sind besetzt. Zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich seit dem 01.04.2020 in der Einarbeitungsphase und eine Mitarbeiterin seit dem 01.06.2020.
  • Verwaltung EGH: 2 Stellen EG 9a befristet: Ein Mitarbeiter seit dem 01.08.2020, die andere Stelle konnte noch nicht besetzt werden.
  • Widerspruchsstelle: 1 Stelle EG 9c/A10. Seit dem 01.08.2020 mit einer eigenen Nachwuchskraft aus dem gehobenen Dienst besetzt.
  • Sachbearbeitung: 1 Stelle EG 6 befristet. Die Stelle wurde mit 30 Stunden ab 15.06.2020 durch Umsetzung einer Mitarbeiterin aus dem Haus besetzt.

 

 

 

Trennung Fachleistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII

 

Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung sind noch vorhanden, da sich das zusätzliche Personal noch in der Einarbeitungsphase befindet und Kapazitäten bindet.

 

  • Die Umstellung der besonderen Wohnformen ist, bis auf wenige Fälle mit unvollständigen Unterlagen, abgeschlossen.

 

  • Die Übernahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX außerhalb von besonderen Wohnformen erhalten, erfolgt ab dem 01.08.2020. Neuanträge werden durch den Kreis bearbeitet. Bei laufenden Fällen fordert der Kreis im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Eingliederungshilfe den Leistungsvorgang bei dem zuständigen Amt, der kreisangehörigen Stadt oder der amtsfreien Gemeinde an und übernimmt sukzessive die Leistungsgewährung.

 

 

Gesamtplanung – Teilhabeplanung im Bereich Hilfeplanung

 

Der letzte Umsetzungsschritt nach dem Bundesteilhabegesetz wird ab Mitte August umgesetzt. Es sollen die landesweit abgestimmten Instrumente zur Erstberatung, Bedarfsermittlung und Gesamtplanung eingesetzt werden.

 

Sozialraumorientierte Aufteilung der Hilfeplanung im Kreisgebiet

 

Eine Entscheidung hierzu soll im Herbst getroffen werden und wird mit gesonderter Vorlage erläutert.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

 

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