Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/457
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwanderung: Aufnahme- und Integrationsfestbetrag 2020 - 1. Tranche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Jörn Klatt
- Ansprechpartner/in:
- Petersen, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.08.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
In den Landeshaushalt des Jahres 2020 sind 11,4 Mio. Euro mit der Zweckbestimmung Integrationsfestbetrag, Integrations- und Aufnahmepauschale eingestellt.
Bislang ist es noch nicht zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Kommunalen Landesverbänden gekommen. Ungeachtet dessen stellt das Land 2020 als einmalige, freiwillige Leistung Mittel in Höhe von 9,0 Mio. Euro als Aufnahme- und Integrationsfestbetrag zur Verfügung, mit dem die Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und ihren Familienangehörigen unterstützt werden sollen.
Die Auszahlung wird auch in diesem Jahr in zwei Tranchen erfolgen. Grundlage für die Auszahlung an die Kreise und kreisfreien Städte bildet das von den Kommunalen Landesverbänden vorgeschlagene Rechenmodell zur Verteilung für die 2. Tranche des Festbetrages aus dem Jahre 2019.
Demnach sollen als Verteilkriterien zur Anerkennung einer „tatsächlichen Bedarfssituation“ je zur Hälfte die Zuweisung nach der Verteilquote gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung sowie die Verteilung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus einem der acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (ELB_Flue8) berücksichtigt werden.
Zuletzt wurden die Mittel des Integrationsfestbetrages auf Kreisebene nach der gleichen Berechnungsgrundlage verteilt.
Der Kreisverband des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, sowie die Städte Rendsburg, Büdelsdorf und Eckernförde erklären sich mit diesem Verteilerschlüssel einverstanden.
Daher steht nun die erste Tranche 2020 in Höhe von 334.513,25 € (insgesamt 393.545,00 €, davon 15% = 59.031,75 € Kreisanteil) zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an.
Die sich hieraus ergebende Verteilung der Mittel kann der Anlage entnommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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