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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/456

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft" im Juni 2016 wurde sowohl in der Gemeindeordnung als auch in der Kreisordnung in § 1 ein neuer Absatz 1a eingefügt, wonach der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde alle vier Jahre unter Einbindung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen zu berichten ist, die der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen.

 

In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, Frau Kempe-Waedt, sind in dem dieser Vorlage beigefügten Bericht die Rückmeldungen der maßgeblichen Gesellschaften des Kreises über im Berichtszeitraum ergriffene Maßnahmen in dem oben beschriebenen Sinn tabellarisch (tlw. als Verweis auf eine beigefügte Anlage) dargestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

 

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Anlagen

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