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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/455

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 05.05.1997 hat der damalige Kreisausschuss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen, ausscheidende Reinigungskräfte durch Fremdreinigungskräfte zu ersetzen. Im Ergebnis werden mittlerweile fünf Geschosse des Kreishauses (2. – 6. OG) von einer Fremdreinigungsfirma gereinigt.

 

Insbesondere, weil es sich beim Kreishaus um ein öffentliches Gebäude handelt, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Unterhaltsreinigung qualitativ hochwertig erfolgt. Einerseits geht es hierbei um optische Aspekte, andererseits aber auch um hygienische aufgrund der Vielzahl der Nutzerinnen und Nutzer (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher). Eine bessere Qualität führt gleichzeitig zu einer höheren Hygiene, was insbesondere aufgrund der aktuellen Entwicklung mit Covid-19 einen besonderen Stellenwert einnimmt.

 

Die Kreisverwaltung hat deswegen – auch auf Anregung aus der Kreispolitik –eine Betrachtung angestellt, inwieweit sich die Vergabe der Reinigungsleistung an Fremdfirmen aus qualitativer und aus finanzieller Sicht bewährt hat.

 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Reinigungsqualität im Bereich der Fremdreinigung qualitativ auf einem niedrigeren Niveau lag und liegt als die der Eigenreinigung. Zeitweise gab es auch größere Probleme hinsichtlich der Bereitstellung geeigneten Personals und regelmäßig wurden auch Mängel bei der Reinigungsleistung festgestellt. Dieses führte regelmäßig zu Beschwerden und zu Unzufriedenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kreishaus. Damit verbunden kam es im Fachdienst Gebäudemanagement zu einem höheren Aufwand durch die erforderlichen Kontrollen, das Beschwerdemanagement und die Gespräche mit den Reinigungsfirmen.

 

 

Im Ergebnis hat sich aus qualitativer Sicht der Kreisverwaltung die eingeführte Fremdreinigung der Geschosse aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren nicht mehr bewährt.

 

Eine rein finanzielle Betrachtung macht dagegen deutlich, dass eine Umstellung auf Eigenreinigung prozentual zu nicht unerheblichen Kostenunterschieden führen würde. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:

 

Fremdreinigung

Eigenreinigung

 

54.548 € Personalkosten

 

1.913 € Reinigungsmaterial

 

11.066 € Vertretungskosten

54.240 €

rd. 67.527 €

 

 

 

Für den Gesamthaushalt ergäbe sich im Falle einer Eigenreinigung demnach eine Erhöhung der Ausgaben in Höhe von rd. 13.287 €. Die ausführliche Kostenbetrachtung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Dem gegenüber steht jedoch folgende Betrachtung:

-          Aus rein finanzieller Sicht ist eine Fremdreinigung zu bevorzugen.

-          Die Umstellung auf eigenes Personal hätte zur Folge, dass das Personalbudget strukturell angehoben werden müsste. Dieses würde vor dem Hintergrund der unklaren Haushaltssituation aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie erfolgen.

-          Die Reinigungsfirma wurde erst vor kurzem gewechselt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses zu einer Verbesserung der vorgenannten Kritikpunkte führt.

 

Aus rein fachlichen Erwägungen wäre es demnach zwar sinnvoll, in Zukunft die Unterhaltungsreinigung im Kreishaus wieder durch eigenes Reinigungspersonal durchführen zu lassen und lediglich für den Krankheits- und Vertretungsfall auf eine Fremdreinigung zurückzugreifen.

 

Im Gesamtergebnis möchte die Verwaltung jedoch die Entwicklung in den kommenden Monaten beobachten und dem Hauptausschuss im kommenden Jahr darüber berichten, ob eine Umstellung auf eigenes Reinigungspersonal zum Haushalt 2022 vorgesehen werden sollte.

 

Die Verwaltung bittet den Hauptausschuss diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen..

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit dieser Vorlage: keine.
 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dieser Vorlage: keine.

 

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Anlagen

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