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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/368

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2 a. Sachverhalt Bild und Tonaufnahmen:

 

Der öffentliche Teil der Kreistagssitzungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird vom „Offenen Kanal Kiel“ in Bild- und Ton live sowohl im Fernsehen, als auch als Livestream über die Homepage des Offenen Kanals übertragen.

Die Kreisverwaltung selbst schneidet die Sitzungen des Kreistages für Protokollierungszwecke als Tonaufnahme mit.

Auf die Aufnahmen wird derzeit zum einen durch die Vorsitzende zu Beginn der Sitzung, zum anderen über Aushänge im Kreistagssitzungssaal hingewiesen.

In den Sitzungen der Fachausschüsse erfolgen keinerlei Aufzeichnungen.

Nach der alten Regelung des § 30 Abs. 1 KrO war mit der „Öffentlichkeit“ lediglich die Saalöffentlichkeit umfasst. Die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen lag im pflichtgemäßen Ermessen der oder des Vorsitzenden, der die Verhandlungen leitete und über die Ordnungsgewalt verfügte.

Weitere Informationen siehe Anlage „Vermerk 2 a Bild und Tonaufnahmen“).

 

Unter Würdigung der in der Anlage genannten Punkte wird als Formulierungsvorschlag der in der Hauptsatzung unter § 12 eingeschobene grau hinterlegte Absatz unterbreitet (siehe Anlage „Neufassung der Hauptsatzung“).

 

2 b. Sachverhalt Praktische Umsetzung von Bekanntmachungen

 

Um die Bekanntmachungspraxis insbesondere im Hinblick auf Allgemeinverfügungen zu optimieren, wurden Alternativen geprüft (siehe Anlage „Vermerk 2 b Optimierung von Veröffentlichungen“). Zu einer Verbesserung der Bekanntmachungspraxis könnte im vorliegenden Fall aufgrund ihrer Zeitersparnis und Praktikabilität nur die Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde führen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in jüngster Rechtsprechung bestätigt, dass eine insgesamt nur elektronische Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung im Internet den Anforderungen gemäß LVwG und BekanntVO gerecht wird.

 

Unter Würdigung des in der genannten Anlage dargestellten Sachverhaltes wird als Formulierungsvorschlag der unter § 15 grau hinterlegte veränderte Paragraph unterbreitet (siehe Anlage „Neufassung der Hauptsatzung“).


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu erlassen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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