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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/274-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:  entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.01.2020 wurde der Zeitplan für die Haushaltsplanung 2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verwaltung hat den  Zeitplan für die Haushaltplanung 2021 überarbeitet.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Steuereinbrüchen ist für September (08.-10.09.2020) eine Sondersteuerschätzung vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Sondersteuerschätzung werden die Grundlage für den Haushaltserlass 2021 des Landes bilden. Mit der Vorlage des Haushaltserlasses wird zwischen 28.09. und 09.10.2020 gerechnet. Auf Grundlage der Daten aus dem Haushalterlass 2021 erfolgt verwaltungsintern eine Berechnung der Haushaltsdaten 2021 zum Finanzausgleich. Diese Daten werden dann voraussichtlich Mitte Oktober 2020 vorliegen. Die reguläre Steuerschätzung im November 2020 findet vom 10.-12.11.2020 statt. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Anschluss einen 2. Haushaltserlass 2021 geben wird. Die Daten aus den Berechnungen für den Kreishaushalt 2021 werden dann voraussichtlich Anfang Dezember 2020 vorliegen. Damit kann der Zeitplan für den Haushalt 2021, wie er im Januar 2020 vorgelegt wurde, nicht mehr eingehalten werden.

 

Der überarbeitete Zeitplan sieht  im Einzelnen wie folgt aus:

 

Bezeichnung

Neuer Termin

Bisheriger Termin

Wesentliche Haushaltspositionen (WHP) - Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs bei der Politik

06.01.2021

29.10.2020

Wesentliche Haushaltspositionen (WHP) - Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs beim Gemeindetag

07.01.2021

30.10.2020

Aufbereitung des Haushaltsentwurfes 2021 einschl. WHP-Präsentation für das Internet

07.01.2021

29.10.2020

Beratung Haushalt 2021 in den Fraktionen

2. KW 2021

(09.-17.01.2021)

45./46. KW 2020

(02.-15.11.2020)

Beratung Haushalt 2021 in den Ausschüssen

4./5. KW 2021

(25.01.-05.02.2021)

47./48. KW 2020

(16.-25.11.2020)

Erstellung der Haushaltsvorlage für Hauptausschuss und Kreistag

Bis 09.02.2021

Bis 26.11.2020

Beratung im Hauptausschuss über Haushalt 2021

18.02.2021

03.12.2020

Beratung im Kreistag über Haushalt 2021

01.03.2021

14.12.2020

 

Vorläufige Haushaltsführung

Die Verschiebung der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2021 wird zu einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung führen. In dieser Zeit, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht ist, gelten die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 81 Gemeindeordnung. Danach dürfen
 

  • Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistung der Kreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; Er darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,
  • Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden,
  • Kredite umgeschuldet werden.  

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dass bei der Haushaltsplanung 2021 nach dem überarbeiteten Zeitplan verfahren wird.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: keine Relevanz


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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