Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/415-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Klimaschutzagentur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Klaus Behrens
- Ansprechpartner/in:
- Behrens, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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29.06.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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29.06.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
In dem den Ausschussmitgliedern mit der Vorlage VO/2020/415 bereits zugeleiteten Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit auf der Grundlage des dort zunächst eingereichten Entwurfes eines Gesellschaftsvertrages mit der Begründung abgelehnt habe, dass die Öffentlichkeit nicht genügend berücksichtigt werde. Gegen die Ablehnung hat die Verwaltung unter Vorlage eines geänderten Entwurfs Einspruch eingelegt.
Zwischenzeitlich wurden mit dem Finanzamt ergänzende Gespräche geführt, um eine den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und den Vorgaben der Politik genügende Fassung des § 2 des Gesellschaftsvertrages zu erreichen. Das Ergebnis ist in der rechten Spalte der dieser Vorlage beigefügten Synopse dargestellt (die linke Spalte zeigt die in der Sitzung am 12.03.2020 vom Hauptausschuss beschlossene Fassung). Mit dieser neuen Lösung finden sowohl die Interessen der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 1 a) – d)) als auch die Belange der Gesellschafter (§ 2 Abs. 1 e) – g) Berücksichtigung.
Eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zur Frage, ob die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen jährlichen Zahlungen der Gesellschafter an die Klimaschutzagentur der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, wird im Laufe der 27. KW erwartet.
Um die jährlichen Zuwendungen der GeselIschafter an die Klimaschutzagentur beihilferechtlich abzusichern, ist zwischen der Gesellschaft und jedem einzelnen Gesellschafter ein Betrauungsakt über Leistungen der Daseinsvorsorge (hier Klimaschutzmaßnahmen) zu schließen. Das Beihilferecht sieht vor, dass mindestens 80% der Leistungen der Gesellschaft für die Gesellschafter zu erbringen sind. Es wird angestrebt, dass somit auch mindestens 80% der von den Gemeinden und/oder Ämtern zu leistenden Zahlungen als nicht steuerbare Zuschüsse, welche das allgemeine Tätigwerden der Klimaschutzagentur erst ermöglichen, vom Finanzamt anerkannt werden (s. dazu auch die unten stehende Grafik).
Gesamtleistung der Gesellschaft 100% | |
Mindestens 80% der Leistung an Gesellschafter (jPöR) | Maximal 20% an Nicht-Gesellschafter |
Diese Gesellschafter müssen alle die zukünftige KSA betrauen. | - natürl. Personen, - jur. Pers. Priv. Rechts - jPöR aber nicht Gesellschafter |
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag für eine Klimaschutzagentur in der mit dem Finanzamt abgestimmten Fassung vom 29.06.2020 zu beschließen.
Der Kreistag beschließt den Gesellschaftsvertrag für eine Klimaschutzagentur in der mit dem Finanzamt abgestimmten Fassung vom 29.06.2020.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273 kB
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