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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/418

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

 

In der Anlage wird der Zwischenbericht für den Zeitraum Januar bis Mai 2020 vorgelegt.

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der stetig wechselnden Gegebenheiten kann zum aktuellen Zeitpunkt keine verlässliche Prognose des Jahresergebnisses 2020 abgegeben werden. Ohne Berücksichtigung der Corona-Krise und unter normalen Bedingungen ergeben sich beim aktuellen Vollzug des Haushaltsplanes 2020 keine wesentlichen Planabweichungen.

 

Es ist allerdings das feste Ziel der Kreisverwaltung, die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufgrund der Corona-Krise innerhalb der im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellten Finanzmittel abzuwickeln. Mit Stand 31.05.2020 belaufen sich diese Belastungen auf rund 750.000 €.

 

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kreishaushalt finden Sie in dem Bericht „Prognose zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020“, der als Anlage beigefügt ist.

 

Auch wenn derzeit viele Entwicklungen nicht bis zum Jahresende vorhergesehen werden können, enthalten die einzelnen Berichtsblätter erste Prognosen auf das voraussichtliche Jahresergebnis des jeweiligen Themenbereichs. Diese basieren größtenteils auf den Buchungsständen am 31.05.2020 und können somit nur als grobe Abschätzung des Haushaltsvollzugs im weiteren Jahresverlauf verstanden werden.

 

 

 

Weiterentwicklung des Berichtswesens:

Die Kreisverwaltung ist bestrebt, die Darstellung des Berichtswesens und die Berichtsinhalte weiterzuentwickeln.

 

Aus diesem Grund wurden gegenüber den bisherigen Finanzberichten verschiedene Veränderungen vorgenommen:

 

  • Die Werte des Berichtswesens werden ab sofort zu einem Großteil automatisch generiert.

 

  • Auf nahezu jedem Berichtsblatt wird neben der Prognose nunmehr auch die daraus resultierende Planabweichung in € und in Prozent dargestellt.

 

  • Verbunden mit diesen neuen Werten wurde ein Ampelsystem eingeführt, welches sowohl positive als auch negative Entwicklungen besser hervorhebt.

 

  • Es erfolgt mit dem Ampelsystem ab sofort eine Gesamtbewertung in den jeweiligen Kopfzeilen der Berichtsblätter. Die Bewertung bezieht sich in der Regel auf den Zuschussbedarf des Kreises, welcher die Auswirkung auf das Haushaltsergebnis darstellt.

 

  • Die Farblegende sieht für den gesamten Bericht wie folgt aus:

 

Farblegende
Planabweichung:

%

 

 

Negativer Trend

negative Abweichung höher als

 

1.000.000 €

10%

 

Leicht negativer Trend

negative Abweichung zwischen

 

1.000.000 €

und

500.000 €

10%

und

5%

 

Positiver Trend

positive Abweichung höher als

 

1.000.000 €

10%

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entfällt.
 

 

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Anlagen

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