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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger stellen nach §4 Abs. 1 Nr. 4 LAbfWG in ihren Abfallwirtschaftskonzepten u. a. die Anlagen dar, die zur Gewährleistung der gesetzlich eingeforderten Entsorgungssicherheit bei andienungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung für die nächsten zehn Jahre erforderlich sind.

 

Kreise und kreisfreie Städte sind durch das MELUND aufgefordert, ihre Planung dahingehend zu konkretisieren, wie sie ihren gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung nachkommen wollen.

 

Aktuell betreibt der Kreis Rendsburg Eckernförde keine Deponie in Eigenregie, bzw. durch einen beauftragten Dritten. Die über den beauftragten Dritten (AWR) zu beseitigenden Abfälle werden über zeitlich befristete Verträge überwiegend außerhalb des Kreisgebietes beseitigt. 98% davon können verwertet werden, die übrige Menge wird deponiert.

 

In der aktuellen Vertragssituation benötigt der Kreis nur ein sehr geringes Deponievolumen um die in seiner Verantwortung stehenden Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen (Anteil an Abfällen zur Beseitigung 6.000 – 7.000 MG/Jahr). Die entsprechenden Verträge laufen aber in naher Zukunft aus und sind neu zu verhandeln.

 

Die vom Land geforderte Darstellung einer 10- jährigen Entsorgungssicherheit war bisher nicht gegeben. Der Kreis hat daher mit der Fa. Balzersen einen über 10 Jahre laufenden Auftrag abgeschlossen

Er sichert dem Kreis für den genannten Zeitraum eine jährliche Abgabemenge von bis zu 15.000 MG (gesamt) der folgenden Abfälle:

 

  • Mineralfasern,
  • Asbest und
  • gipshaltige Baustoffe.

 

Die Annahmepreise werden jährlich angepasst.

 

Eine Kopie des Vertrages ist dieser Vorlage beigefügt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: entfällt


 

 

 

 

 

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Anlagen

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