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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/412

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Zur Herstellung einer klaren Aufbau- und Führungsstruktur soll in den Fachdiensten Kommunalaufsicht sowie Allgemeine Ordnungsverwaltung und Verkehr eine Änderung der Aufbauorganisation vorgenommen werden.

Der Fachdienst allgemeine Ordnungsverwaltung und Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Bereichen der Kreisordnungsbehörde, der Zulassungsbehörde, der Bußgeldstelle, der Führerscheinstelle und der Straßenverkehrsbehörde.

Die langjährige Fachdienstleitung wechselte zum 01.05.2020 in den Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Stelle der Fachdienstleitung soll zeitnah öffentlich ausgeschrieben werden. Kommissarisch wird der Bereich derzeit durch den stellvertretenen Fachdienstleiter geführt.

Der Bereich der Kreisordnungsbehörde ist – zunächst kommissarisch-  dem Fachdienstleiter Kommunalaufsicht übertragen worden. Diese Zuordnung erfolgt jedoch jetzt dauerhaft.

Dabei soll einer ungleichen Größenordnung der Fachdienste im Fachbereich Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen Rechnung getragen werden.

Der Fachdienst allgemeine Ordnungsverwaltung und Verkehr ist ein sehr großer Fachdienst mit den verschiedensten, öffentlichkeitsrelevanten Bereichen.

Der Bereich mit der Kommunalaufsicht und dem Beteiligungsmanagement ist ein  kleiner Fachdienst.

Die Organisationsänderung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalbudgets. Eine Stellenmehrung findet nicht statt.

Die Namen der Fachdienste sind künftig: Fachdienst Kommunales und Ordnung und Fachdienst Verkehr.

 

Der ab dem 01.07.2020 geltende Verwaltungsgliederungsplan mit den genannten Änderungen ist beigefügt.

 

Nach dem allgemeinen Verständnis ist die vorstehende geplante Änderung der Aufbauorganisation nicht relevant im Sinne des § 51. Abs. 3 KrO. Der Kreistag wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorlage eines aktuellen Verwaltungsgliederungsplanes in Kenntnis gesetzt.

 

Die Beteiligung des Personalrates ist erfolgt. In der Sitzung des Hauptausschusses wird ein Ergebnis vorliegen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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