Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/389

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, den Eltern die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege – unabhängig davon, ob eine Betreuung stattfand – zu erstatten.

Zunächst waren 2 Monate vorgesehen, später wurde eine Erstattung von 3 Monaten zugesichert.

Der Kreis und der kreisangehörige Bereich werden die Einnahmeausfälle (Kostenbeiträge Kita, Tagespflege, Sozialstaffel) erfassen und nach dem abgestimmten Verfahren an das Land zur Erstattung übermitteln.

Zum Verfahren wird auf die Anlagen verwiesen.
Die Städte, Ämter und Gemeinden werden über das Verfahren informiert und müssen die Abwicklung mit den freien Trägern von Kindertagesstätten vor Ort steuern.
 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, das Land hat eine vollständige Erstattung zugesichert.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...