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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/423

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist nach der derzeitigen Satzung vom 30. Dezember 2009 nicht an die Wahlzeit des Kreistags angepasst, sondern beträgt vier Jahre. Die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragen für Kulturangelegenheiten läuft demgegenüber parallel zu der Wahlzeit des Kreistags. So lautet § 4 Abs. 1 der Satzung des Kreiskulturbeauftragten vom 23.09.2013: „Die/der Beauftragte wird vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit bestellt.“ Es erscheint sinnvoll, die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung an die Wahlzeit des Kreistags anzupassen. So kann der Kreistag zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode die Kreisbeauftragten wählen. Diese bleiben es für die Dauer der Kommunalwahlperiode.

 

§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung lautet bisher wie folgt: „Die /der Beauftragte wird vom Kreistag widerruflich für die Dauer von 4 Jahren bestellt. “ Es wird vorgeschlagen, diesen Satz wie folgt zu ändern: „Die/Der Beauftragte wird vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages bestellt.“ Einer Erwähnung des Wortes „widerruflich“ bedarf es nicht, da in § 7 Abs. 6 der Satzung das Widerrufsverfahren durch den Kreistag geregelt ist.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat die Empfehlung an den Kreistag in der

Sitzung am 28.4.2020 einstimmig ausgesprochen.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bestellung einer / eines ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt


 

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine


 

 

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Anlagen

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