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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/342-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 21.11.2019 und des Kreistages vom 16.12.2019 wurden der Verwaltung Haushaltsmittel für die Durchführung einer Pflegekonferenz mit dem Ziel der Erstellung eines Pflegebedarfsplanes gemäß § 3 Landespflegegesetz zur Verfügung gestellt.

 

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 4.6.2020 wurden dem Ausschuss mit der Vorlage VO/2020/342 drei Optionen für das weitere Verfahren zur Aufstellung des Pflegebedarfsplans vorgestellt. Nach Beratung hat sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, dem Kreistag die 3. Option zu empfehlen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses die Aufstellung des Pflegebedarfsplans weiter durchzuführen nach Option 3, und zwar:

 

Erstellung des Pflegebedarfsplans im Jahr 2021

  • mit einer Pflegebedarfsprognose bis 2030
  • auf der Grundlage der bestehenden kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose von 2017
  • Durchführung der ersten Pflegekonferenz im Jahr 2021
  • und nach Vorliegen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2040 Aktualisierung des Pflegebedarfsplans mit einer Pflegebedarfsprognose bis 2040 (ab 2022).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.


 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja, aber noch nicht bezifferbar.


 

 

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