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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg – Eckernförde ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Die Regelungen zum konsolidierten Gesamtabschluss sind im § 95o GO SH, § 53 GemHVO-Doppik SH sowie den §§ 290 – 309 und §§ 311ff HGB enthalten. Vorrangig für die Durchführung der Konsolidierung sind dabei die Regelungen der GemHVO-Doppik SH. Der Gesamtabschluss soll, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune und der verselbstständigten Aufgabenbereiche (in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form) vermitteln. Das bedeutet, dass der Abschluss der Kommune so aufzustellen ist, als ob alle in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten und Aufgabenträger eine einzige, rechtlich abgegrenzte wirtschaftliche Einheit wären. Zu den Bestandteilen des Gesamtabschlusses zählen die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, der Gesamtanhang und der Gesamtlagebericht.

 

Der Gesamtabschluss ist innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Der erste Gesamtabschluss des Kreises Rendsburg - Eckernförde betrifft das Haushaltsjahr 2019 und muss bis zum 30.09.2020 erstellt werden. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde bereits ein interner Probegesamtabschluss erstellt, der in erster Linie die Abläufe und Funktionalitäten sowie das Zusammenwirken der Beteiligten praxisnah überprüfen soll. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Probegesamtabschluss bereits auf Schlüssigkeit geprüft und einige Unstimmigkeiten entdeckt. Diese betreffen vor allem Differenzen sowie einige Formulierungen, die bereits korrigiert werden konnten. Zudem wurden der Projektgruppe Hinweise und Tipps für die Erstellung des ersten Gesamtabschlusses gegeben. In erster Linie dient die Rückmeldung des Rechnungsprüfungsamts aber der Optimierung des ersten Gesamtabschlusses für das Jahr 2019, da der Probegesamtabschluss eher als ein internes Übungswerk zu sehen ist. Der aktuelle Stand des Probegesamtabschlusses 2018 ist als Beispiel für den ersten Gesamtabschluss 2019 beigefügt.

 

Für den Gesamtabschluss 2019 ist vorgesehen, diesen bis zum 30.09.2020 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt zu haben. Das Rechnungsprüfungsamt hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Lage die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 nach Vorlage nur eingeschränkt erfolgen könnte. Dadurch könnte sich die Kenntnisnahme in den politischen Gremien verzögern.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt
 

 

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Anlagen

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