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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/391

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Ziel der Landesregierung war es, die Kita-Reform zum 01.08.2020 umzusetzen.

 

Durch die Corona-Pandemie wurde in einem Letter of Intent zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die Reform auf den 01.01.2021 zu verschieben.

 

Die erhöhten Fördersätze für die laufende Geldleistung in Kindertagespflege sind zum 01.08.2020 umzusetzen, ebenso wie der Elterndeckel für die Kostenbeiträge.

 

Erst zum 01.01.2021 erhält der Kreis Zuschüsse vom Land und der Wohnortgemeinde des betreuten Kindes nach dem SQKM. Alle Leistungen bis 31.12.2020 sind aus Kreismitteln zu tragen.

Die Satzung wird zum 01.08.2020 und zum 01.01.2021 angepasst.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Kreistag, die Satzung für die Förderung der laufenden Geldleistung in Kindertagespflege zum 01.08.2020 zu beschließen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtaufwendungen werden auskömmlich sein.

Durch die Umsetzung des erhöhten Förderbeitrages, der Reduzierung der Elternbeiträge ohne eine Erstattung durch Landesmittel wird von folgenden Mindereinnahmen ausgegangen:

 

Landesbeitrag: -1.000.000 €

Elternbeitrag: -370.000 €

Gemeindezuschuss: -224.000 €.

 

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Anlagen

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