Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/302
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Trägerversammlung und Beiratssitzung beim Jobcenter Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Fahlbusch, Jonathan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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29.06.2020
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Nach § 4 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zwischen den Agenturen für Arbeit und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht die Trägerversammlung aus sechs Mitgliedern. Davon entfallen je drei Vertreterinnen bzw. Vertreter auf die Agenturen für Arbeit und den Kreis Rendsburg-Eckernförde, für die jeweils auch persönliche Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind.
Neben zwei Kreistagsabgeordneten waren für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuletzt auch die ehemalige Leiterin des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit, Frau Jeske-Paasch, Mitglied sowie der Leiter des Fachdienstes Soziale Sicherung, Herr Radant, stellvertretendes Mitglied in der Trägerversammlung.
Im örtlichen Beirat des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde war neben drei Kreistagsabgeordneten ebenfalls Frau Jeske-Paasch für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vertreten.
Frau Jeske-Paasch scheidet zum 31. März 2020 aus den beiden Gremien aus.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu be-rücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
Entsprechend vorstehender Regeln soll die Nachfolge von Frau Jeske-Paasch wieder mit einer Frau erfolgen.