Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/388
Grunddaten
- Betreff:
-
Tagespflegeförderung in "Coronazeiten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Unterausschuss Kindertagesbetreuung
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Beratung
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04.06.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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24.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Kindertagespflege ist seit Beginn der Corona-Einschränkungen folgendes geregelt:
"Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können mit bis zu fünf Kindern aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Tagespflegepersonen können sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie
a) die Kindertagespflege mit bis zu 5 Kindern aufrechterhalten oder
b) eine Notbetreuung nach den Maßgaben des Erlasses für die Aufrechterhaltung systemkritischer Infrastrukturen anbieten oder
c) die Kindertagespflege einstellen
Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen ist für die Zeit ab 16.03.2020 – in Abstimmung mit der Politik - für alle bestehenden Betreuungsverhältnisse/ ergänzende Notbetreuung (für maximal 5 Kinder) fortgesetzt worden, wenn
- Die Tagespflegeperson ihr Angebot für die Eltern weiterhin aufrechterhalten (d.h. für alle Eltern mit denen ein Vertrag besteht) hat
und:
- Die Tagespflegeperson grundsätzliche Bereitschaft für die Notbetreuung systemrelevanter Berufsgruppen ergänzend erklärt hat.
Für die umfassende Gewährung der laufenden Geldleistung aus öffentlichen Mitteln reicht es nicht, wenn Kinder nur im Notfall betreut werden oder die Tagespflegeperson nur einzelne, ausgewählte Kinder betreut.
Die üblichen Regelungen zur Förderung der Kindertagespflege (auch zu den Krankheitstagen) finden grundsätzlich weiterhin Anwendung.
Wenn eine Tagespflegeperson Ihr Angebot weiterhin aufrechterhalten will, aber formal durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz in Quarantäne gesetzt wird, wird die Leistung entsprechend der oben genannten Regelungen fortgesetzt.
Die Eltern wurden ebenfalls über die Regelungen informiert und entsprechend der Landesvorgabe vom Kostenbeitrag befreit.
Dies gilt für die Höhe des in der Richtlinie festgelegten Kostenbeitrages, nicht für privat höher vereinbarte Beiträge (dies ist auch jetzt privat mit den Eltern zu klären).
Die Regelungen sind bis einschließlich 30.06.2020 vorgesehen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in der Tagespflege fast alle Kinder im üblichen Betreuungsrahmen durchgängig betreut wurden.
Christina Mönke
Anlage/n: