Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/387

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Seit dem 16.03.2020 besteht coronabedingt ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten und die Betreuung findet nur in einem Notsystem statt.
Die Regelungen für die Notbetreuung haben sich regelmäßig verändert, so wurden am Anfang nur Kinder systemrelevanter Eltern betreut, später kamen die Kinder alleinerziehender Berufstätiger hinzu.

 

Unter Berücksichtigung der im Bedarfsplan erfassten 10.724 Plätze (U3 und Ü 3) kamen wir in der ersten Woche des eingeschränkten Notbetriebes auf eine Betreuungsquote von 2%, bis  zum 15.05.2020 auf 10%. Damit lagen wir genau auf dem Wert, den das Land für die jeweiligen Zeiträume eingeschätzt hat.

 

Alle Eltern mit Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder konnten entsprechend versorgt werden.

 

Die Auswertung der Anzahl der betreuten Kinder erfolgte anhand der vom Kreis NF landesweit zur Verfügung gestellten Datenbank.

Die Pflicht zur Erfassung der durch das Betretungsverbot ausgenommenen Kinder in der Datenbank ist allen Einrichtungen (mehrfach) bekannt gemacht worden. Eine Garantie auf Vollständigkeit gibt es nicht.

 

Der Anstieg von 2% auf 10% ist mit der Ausweitung der Notbetreuung zu erklären:

Seit dem 20. April 2020 umfasst die Notbetreuung die Betreuung von Kindern,

  • bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dabei keine Alternativ-Betreuung organisiert werden kann.
  • von berufstätigen Alleinerziehenden
  • die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind und aus diesem Grund eine Betreuung in der Kita dringend benötigen. Hierüber entscheidet das zuständige Jugendamt im Einzelfall.

 

Teilte man die 1043 betreuten Kinder durch die 178 Einrichtungen wurden bis zum 15.05. im Schnitt 5,85 Kinder je Einrichtung betreut. Die Lage ist im Kreis jedoch verzerrt, da im ländlichen Raum zum Teil keine bis wenig Betreuung stattfindet und die Ballungsräume an ihre Grenzen stoßen (Vorgaben an Gruppengrößen und Risikogruppen innerhalb der Belegschaft sind die Kernthemen). Das Engagement vor Ort ist groß und die Abstimmungen mit dem kommunalen Bereich erfolgen vorbildlich. Lösungen werden gemeinsam gesucht und weiter entwickelt. Eine große Beratungsherausforderung in der Heimaufsicht stellt die Auslegung der unter den § 10 LandesVO fallenden systemrelevanten Berufe dar. Immer mehr Berufszweige stellen Bescheinigungen aus, die das pädagogische Personal in der Auslegung vor Ort überfordern. Das Land hat eine restriktive Auslegung vorgegeben, die hier entsprechend umgesetzt wird.

 

Seit dem 18.05. erfolgt die Betreuung der Kinder in Kohorten (Wechselsysteme), so dass eine prozentuale Berechnung nicht mehr möglich ist. Auch hier können wir von einer Auslastung entsprechend der Landeseinschätzung ausgehen.

 

Das Land hat einen Stufenplan zur perspektivischen Rückkehr in den Regelbetrieb vorgelegt. Derzeit (seit dem 02.06.2020) befinden wir uns in Phase 3, Stufe 2.

 

 

Christina Mönke

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...