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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/354

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Im Wesentlichen besteht die Geschäftsordnung der Beschwerdestelle in der aktuellen Ausarbeitung seit 19 Jahren, so dass eine Überarbeitung der Geschäftsordnung als sinnvoll erachtet wurde. Der nun vorausgestellte Prolog fasst die Leitsätze der Beschwerdestelle zusammen und betont ihre Position als unabhängiges Gremium für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Anliegen an die Beschwerdestelle wenden. Alle übrigen Veränderungen betreffen Änderungen in der Reihenfolge von Absätzen durch die Zusammenfassung von Einzelpunkten im Prolog und präzisieren Vorgänge.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Arbeitskreis gemeindenahe Psychiatrie empfiehlt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Neufassung der Geschäftsordnung der Beschwerdestelle wie folgt zu beschließen:

Den einzelnen Absätzen ist nun ein Prolog vorangestellt, dafür entfällt Abs. 1.1, 1.2 und 1.5 der vorherigen Geschäftsordnung:

Die Beschwerdestelle ist ein unabhängiges Gremium, welches allen Bürgerinnen und Bürgern zur Kontaktaufnahme offensteht, die im psychosozialen Versorgungssystem oder im Leistungssystem der Eingliederungshilfe auf Schwierigkeiten stoßen. Das Gremium vermittelt zwischen Betroffenen, Trägern von Einrichtungen und den entsprechenden Angeboten und Diensten im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit und tragen somit zur Sicherung und Verbesserung der psychosozialen Angebote im Kreis Rendsburg-Eckernförde bei.

 

Abs. 1.3 Abs. 1.1

Abs. 1.1; Satz 1 lautet wie folgt:

Die in der Beschwerdestelle Tätigen nehmen Beschwerden und Anregungen auf, hören die beteiligten Institutionen oder Personen an, Streben nach Möglichkeit eine Schlichtung oder Vermittlung an, verweisen in Einzelfällen zur Rechtsberatung oder zu gesetzlich geregelten Kontrollinstitutionen weiter, geben erforderlichenfalls Stellungnahmen gegenüber beteiligten Institutionen oder Personen ab und halten dabei die Beschwerden sowie die daraufhin eingeleiteten Schritte anonymisiert schriftlich fest.

Abs. 1.4 Abs. 1.2; Satz 3 lautet wie folgt:

Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen.

 

Abs. 2.1; Satz 1 lautet wie folgt:

Die Mitglieder der Beschwerdestelle sollen fähig sein, mit Konflikten umzugehen und Verständnis gegenüber den beteiligten Personen aufbringen.

 

Abs. 2.3 wird komplett wie folgt ersetzt:

 

Mitglieder werden unter Beteiligung der Beschwerdestelle vom Gemeindepsychiatrischen Verbund im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgeschlagen und dann vom Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie des Kreises benannt.

Interessenten soll eine Hospitation in der Beschwerdestelle ermöglicht werden, in diesem Fall ist Punkt 3 zu beachten.

Die unter 2.1 genannten Gruppen sollen angemessen in der Beschwerdestelle vertreten sein.

 

Abs. 2.4 in neuen Abs. 2.3 integriert. Abs. 2.4 lautet nun wie folgt:

 

Die Berufung der Mitglieder der Beschwerdestelle auf der Grundlage der Benennung gemäß 2.3 erfolgt für alle Mitglieder durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für 4 Jahre. Eine Wiederbenennung ist möglich. Scheidet ein Mitglied während dieser 4 Jahre aus, erfolgt die Berufung unter Anwendung von 2.3 für die restliche Berufungszeit.

 

Abs. 2.5 und Abs. 2.6  in Abs. 2.4 integriert.

Abs. 2.7 Abs. 2.5;  Satz 1 und 2 lauten nun wie folgt:

Der Austritt aus der Beschwerdestelle ist gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich zu erklären. Im Falle eines Austrittes ist für das Nachrückverfahren eine Benennung und Berufung gemäß 2.3 bzw. 2.4 vorzunehmen.

Abs. 2.8 Abs. 2.6; Satz 1 lautet nun wie folgt: 

 

Mit einer Mehrheit von dreiviertel der Mitglieder gemäß 2.2 kann die Beschwerdestelle dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorschlagen, ein Mitglied auszuschließen. , wenn dieses den Aufgaben und Zielen der Beschwerdestelle zuwider gehandelt hat.

 

Abs. 2.7 entspricht Abs. 5.6 der alten Geschäftsordnung und lautet nun wie folgt:

 

Die Mitglieder der Beschwerdestelle wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher, die/der zugleich die Sitzungen der Beschwerdestelle leitet.

 

Abs. 5.1; Satz 1 lautet wie folgt:

 

Die Beschwerdestelle tagt in der Regel alle 2 Monate.

 

Abs. 5.4; Satz 1 lautet wie folgt:

 

Die Ausschließungsgründe gemäß § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Befangenheitsgründe) gelten entsprechend.

 

Abs. 5.5 entfällt und wird durch Abs. 5.7 der alten Geschäftsordnung ersetzt.

 

Abs. 5.6. Abs. 2.7

 

Abs. 5.7 Abs. 5.5

 

Abs. 5.8 Abs. 5.6

 

Abs. 5.9 Abs. 5.7

 

Abs. 6.1; Satz 1 lautet nun wie folgt:

 

Auf Verlangen des Sozial- und Gesundheitsausschusses gibt die Beschwerdestelle einmal im Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit ab.

 

Abschnitt 7 Aufwandsentschädigung: Der Absatz lautet nun wie folgt:

 

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Beschwerdestelle erhalten für ihren Aufwand eine Entschädigung gemäß Entschädigungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: ./.

 

 

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Anlagen

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