Beschlussvorlage öffentlich - -001-002-001-001-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Klimaschutzagentur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Klaus Behrens
- Ansprechpartner/in:
- Behrens, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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12.03.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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29.06.2020
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
a) Nach der in der Vorlage VO2019/973-001-002-001-001 genannten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses haben zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der gemeindlichen Ebene stattgefunden. Dabei ist unter anderem deutlich geworden, dass es zweckmäßig erscheint, zwei Beitrittstermine pro Jahr im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben, um übermäßig lange Zeiträume zwischen einer Beschlussfassung in den Gemeinden und dem tatsächlichen Vollzug des Beitritts zur Gesellschaft zu vermeiden.
b) Um weitere Verzögerungen, die mit den von den Gemeinden einzuleitenden Beschlussverfahren zur Beteiligung an der Klimaschutzagentur verbunden sind, zu umgehen, ist vorgesehen, dass die Gesellschaft zunächst mit dem Kreis als Alleingesellschafter gegründet und die Geschäftsführung durch Herrn Dr. Kruse wahrgenommen wird, bevor dann später nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse die gemeindlichen Gesellschafter der Gesellschaft beitreten. Zu den Aufgaben von Dr. Kruse werden zum Beispiel die Eröffnung eines Geschäftskontos für die Gesellschaft sowie erste Maßnahmen zur Personalrekrutierung gehören. Eine Benennung der Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich und erst nach dem Beitritt weiterer gemeindlicher Gesellschafter sinnvoll.
c) Zur beihilferechtlichen Absicherung der jährlich von den Gesellschaftern zu leistenden Zuschüsse ist die Klimaschutzagentur von jedem Gesellschafter durch einen gesonderten Betrauungsakt mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zu betrauen. Mit dem Vorliegen eines Betrauungsaktes, der den Vorgaben des DAWI-Freistellungsbeschlusses entspricht, liegt dann eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe vor, die nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet zu werden braucht.
Das Finanzamt Kiel prüft zurzeit noch den Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der darin enthaltenen relevanten Formulierungen zur Gemeinnützigkeit. Ebenfalls wird von dort noch eine verbindliche Auskunft zur umsatzsteuerlichen Behandlung der von den Gesellschaftern zu leistenden jährlichen Zuschüsse erwartet. Das Finanzamt hat zugesagt, dass die Prüfergebnisse bis zur Sitzung des Hauptauschusses am 12.03.2020 vorliegen werden.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag,
- den der Vorlage VO2019/973-001-002-001-001 beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages für eine Klimaschutzagentur in § 16 Abs. 1 vor der abschließenden Beschlussfassung wie folgt zu ändern:
Satz 3 „Der Beitritt kann einmal jährlich jeweils zum 01.01. erfolgen“ wird ersetzt durch „Der Beitritt kann zweimal jährlich jeweils zum 01.04. und 01.10. erfolgen“
- die Gründung der Gesellschaft in einem ersten Schritt mit dem Kreis als Alleingesellschafter zu vollziehen
- Herrn Dr. Martin Kruse als Gründungsgeschäftsführer einzusetzen
- die Verwaltung zu ermächtigen, alle für die Gesellschaftsgründung erforderlichen Schritte vorzunehmen und die in diesem Zusammenhang erforderliche Betrauung (Betrauungsakt) zu veranlassen.
Der Kreistag beschließt,
- den der Vorlage VO2019/973-001-002-001-001 beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages für eine Klimaschutzagentur in § 16 Abs. 1 vor der abschließenden Beschlussfassung wie folgt zu ändern:
Satz 3 „Der Beitritt kann einmal jährlich jeweils zum 01.01. erfolgen“ wird ersetzt durch „Der Beitritt kann zweimal jährlich jeweils zum 01.04. und 01.10. erfolgen“
- die Gründung der Gesellschaft in einem ersten Schritt mit dem Kreis als Alleingesellschafter zu vollziehen
- Herrn Dr. Martin Kruse als Gründungsgeschäftsführer einzusetzen
- die Verwaltung zu ermächtigen, alle für die Gesellschaftsgründung erforderlichen Schritte vorzunehmen und die in diesem Zusammenhang erforderliche Betrauung in Form eines Zuwendungsbescheides (Betrauungsakt) zu veranlassen.