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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/346

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist nach der derzeitigen Satzung vom 30. Dezember 2009 nicht an die Wahlzeit des Kreistags angepasst, sondern beträgt vier Jahre. Die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragen für Kulturangelegenheiten läuft demgegenüber parallel zu der Wahlzeit des Kreistags. So lautet § 4 Abs. 1 der Satzung des Kreiskulturbeauftragten vom 23.09.2013: „Die/der Beauftragte wird vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit bestellt.“

Es erscheint sinnvoll, die Wahlzeit der/des Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung an die Wahlzeit des Kreistags anzupassen. So kann der Kreistag zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode die Kreisbeauftragten wählen. Diese bleiben es für die Dauer der Kommunalwahlperiode.

§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung lautet bisher wie folgt: „Die /der Beauftragte wird vom Kreistag widerruflich für die Dauer von 4 Jahren bestellt. “ Es wird vorgeschlagen, diesen Satz wie folgt zu ändern: „Die/Der Beauftragte wird vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages bestellt.“ Einer Erwähnung des Wortes „widerruflich“ bedarf es nicht, da in § 7 Abs. 6 der Satzung das Widerrufsverfahren durch den Kreistag geregelt ist.

 

Die Wahlzeit des derzeitigen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herr Michael Völker, endet nach der derzeitigen Satzungslage im März 2022 (Wahl in der Sitzung des Kreistags am 26. März 2018). Die nächsten Kommunalwahlen finden voraussichtlich im Mai 2023 statt. Es wird vorgeschlagen, auch die Wahlzeit von Herrn Völker an die Wahlzeit des derzeitigen Kreistags anzupassen. Herr Völker ist hiermit einverstanden. Mit der Verabschiedung der geänderten Fassung der Satzung und dem sofortigen Inkraftreten nach Bekanntgabe wird sichergestellt, dass die Satzungänderung sich bereits auf die laufende Amtsperiode des bestellten Kreisbeauftragten auswirkt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bestellung einer / eines ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung zu beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

 

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Anlagen

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