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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/342

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 21.11.2019/des Kreistages vom 16.12.2019 wurden der Verwaltung Haushaltsmittel für die Durchführung einer Pflegekonferenz mit dem Ziel der Erstellung eines Pflegebedarfsplanes gemäß § 3 Landespflegegesetz zur Verfügung gestellt.

 

Je kleinräumiger die Pflegebedarfsprognose erstellt werden kann, desto aussagekräftiger ist sie für kommunalpolitische Entscheidungen, ob pflegerische Angebote absehbar ausreichend sind oder nicht. Ein gleich großes Interesse dürfte bei Leistungsanbietern und Investoren vorhanden sein, weshalb die Pflegebedarfs-planung auf der Ebene von Kreisdaten als nicht zielführend angesehen wird.

 

Vorhanden ist die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose auf Ämter- und Gemeindeebene von 2017 (mit dem Basisjahr 2014) bis zum Jahr 2030.

Anfang des Jahres 2021 wird das Statistische Landesamt  voraussichtlich auf der Grundlage der 14. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes eine Bevölkerungsprognose auf Kreisebene bis zum Jahr 2040 veröffentlichen. Ausgehend davon, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde anschließend wieder eine kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose erstellen lassen wird, ergeben sich für das weitere Verfahren zur Aufstellung des Pflegebedarfsplanes folgende drei Optionen:

 

 

  • Option 1:

Erstellung des Pflegebedarfsplans im Jahr 2020

  •   mit Pflegebedarfsprognose bis 2030
  •   auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungs- und  

Haushaltsprognose von 2017 (Basisjahr 2014)

  • Durchführung der Pflegekonferenz(en) im Jahr 2020
  • Option 2:

Erstellung des Pflegebedarfsplans im Jahr 2022

  • mit Pflegebedarfsprognose bis 2040
  • auf der Grundlage einer aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2040
  • Durchführung der ersten Pflegekonferenz im Jahr 2020
  • Option 3:

Erstellung des Pflegebedarfsplans im Jahr 2020

  •    mit einer Pflegebedarfsprognose bis 2030
  •    auf der Grundlage der bestehenden kleinräumigen   

     Bevölkerungs- und Haushaltsprognose von 2017

  • Durchführung der ersten Pflegekonferenz im Jahr 2020
  • und nach Vorliegen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2040 Aktualisierung des Pflegebedarfsplans mit einer Pflegebedarfsprognose bis 2040 (ab 2022)  

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird um eine Empfehlung für den Kreistag gebeten, nach welcher Option die Aufstellung des Pflegebedarfsplanes weiter betrieben werden soll.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Beschlussempfehlung für den Kreistag nach Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, aber noch nicht bezifferbar.
 

 

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