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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/329

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der als Anlage beigefügten Mitteilungsvorlage zum Neubau FTZ und LZ-G  (VO/2020/325) werden die aktuellen Kostensteigerungen für den Neubau der Feuertechnischen Zentrale (FTZ) und des Löschzug-Gefahrgut (LZ-G) näher erläutert.

 

Bisher sind für den Neubau folgende Veranschlagungen in den Haushalten 2019 und 2020 bzw. im 1. Nachtrag 2019 in den Teilhaushalten 111403 – Liegenschafts-management – und 126101 – Brandschutz - vorgenommen worden:

 


Bau der FTZ

 

Haushalt 2019

8.720.300

1114-3-046

Haushalt 2020

1.183.700

1114-3-046

Verpflichtungsermächtigung für 2022 (Haushalt 2020)

912.200

1114-3-046

 

10.816.200

 

 

Ausstattung der FTZ

 

Haushalt 2019

270.700

1261-1-020

Verpflichtungsermächtigung für 2021 (Haushalt 2020)

898.800

1261-1-020

Verpflichtungsermächtigung für 2022 (Haushalt 2020)

353.000

1261-1-020

 

1.522.500

 

 

Somit wurden bisher insgesamt veranschlagt:

 

Baukosten

10.816.200

Ausstattung

1.522.500

Gesamt

12.338.700

 

Zusätzlich stehen 300.000 Euro aus der Förderung des Landes für den Bau von Feuerwehrhallen zur Verfügung, so dass das Budget aktuell  12,639 Mio. Euro beträgt.

 

Auf Basis der aktuellen Kostenschätzungen sind Gesamtkosten in Höhe von 16,113 Mio. Euro zu erwarten. Damit ergibt sich gegenüber den bisher veranschlagten Mitteln ein Mehrbedarf in Höhe von 3,474 Mio. Euro. Dieser bisher nicht im Haushalt veranschlagte Mehrbedarf soll im Rahmen des 1. Nachtrages 2020 als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 bereitgestellt werden.

 

Entsprechende Mittel stehen im Rahmen des für 2019 erwarteten Jahresergebnisses zur Deckung des Mehrbedarfes zur Verfügung stehen.

 

Die bei der Veranschlagung für Bau und Ausstattung des Neubaus FTZ/LZ-G bereitgestellten Mittel in den Teilhaushalten 111403 – Liegenschaftsmanagement   und 126101 – Brandschutz -  bilden ein Budget (Neubau und Ausstattung FTZ/LZ-G) und sind gegenseitig deckungsfähig.

 

Zu Lasten der Folgejahre (2021 – 2023) sind keine Kreditermächtigungen vorgesehen, so dass nach § 95 f Absatz 4 Gemeindeordnung (GO) keine Genehmigungspflicht für den 1. Nachtrag 2020 besteht.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2020 erhöht sich somit folgendermaßen:


 

Verpflichtungsermächtigungen lt. Haushalt 2020

8.071.600

Zusätzliche Verpflichtungsermächtigung 2021 Neubau FTZ/LZ-G

3.474.000

Verpflichtungsermächtigungen 2020 insgesamt

11.545.600

 

Durch die vorgesehene Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen ändern sich im 1. Nachtrag 2020 die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Verpflichtungser-mächtigungen und der Teilfinanzplan 111403 – Liegenschaftsmanagement – im Hinblick auf die Summe der Verpflichtungsermächtigungen. 
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 26.02.2020) und den in der Sitzung am 09.03.2020 gefassten Beschlüssen zu beschließen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 26.02.2020) und den in der Sitzung am 09.03.2020 gefassten Beschlüssen zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 26.02.2020) und den in der Sitzung am 09.03.2020 gefassten Beschlüssen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: siehe VO/2020/325


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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