Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/147-001-002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Keine

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2019 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2018 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

Die weitere Verteilung des Jahres­überschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 13. August 2019 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 07. Oktober 2019 beschlossen. Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €. Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden. 

 

Der Hauptausschuss beschloss am 28.11.2019 einstimmig, die Fachausschüsse aufzufor­dern, bis zum 31. März 2020 Vorschläge für die die Verwendung des Jahresüberschusses 2018 zu entwickeln und nach entsprechender Beschlussfassung vorzulegen.

 

Mit der beigefügten Prioritätenliste legt die Verwaltung dem Ausschuss die Maßnahmen zur Beratung vor, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beantragt wurden.

 


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung über die Empfehlung der Maßnahmen erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen, die in der beigefügten Liste dargestellten Maßnahmen mit Mitteln aus dem Jahresüberschusses 2018 der Förde Sparkasse zu unterstützen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Keine


 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...