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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/321

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Der Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde am 11.10.2017 durch den Regionalentwicklungsausschuss beschlossen (vgl. VO/2015/505-006). Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses an einer modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Nach der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konnte das Regionale Mobilitätsmanagement im Juli 2018 die Arbeit aufnehmen.

Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert weiterhin auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietskörperschaften sowie den Institutionen des Landes wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.

Damit das Regionale Mobilitätsmanagement die Maßnahmenumsetzung verfolgen kann, haben die Gebietskörperschaften in den jeweiligen Haushalten für 2020 Projektmittel in Höhe von je 70.000 Euro eingestellt. Das abgeleitete Arbeitsprogramm für das dritte Projektjahr des Regionalen Mobilitätsmanagement, ist in folgender Darstellung umrissen. Es ist mit den beteiligten Verwaltungen und landesweiten Institutionen (NAH.SH) abgestimmt.

Das Regionale Mobilitätsmanagement wird in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften die verschiedenen Maßnahmen arbeitsteilig umsetzen. Die von den Gebietskörperschaften bereitgestellten Projektmittel werden durch Fördermittel ergänzt, die aktuell zu den verschiedenen Mobilitätsthemen aufgelegt werden. Die Höhe der Hebelwirkung zusätzlicher Förderungen ist derzeit nicht abschätzbar und wird in den regelmäßigen Berichterstattungen aufgezeigt.

Sollten Maßnahmen nicht vollständig in 2020 umgesetzt werden können, erfolgt deren Umsetzung in 2021. Die einzelnen Ausgabenansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelsätzen ausgeglichen werden kann und somit die Gesamtsumme von 70.000 € für das Jahr 2020 nicht überschritten wird.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 70.000 € für das in Anlage 01 dargestellte Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements freizugeben.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Die im Rahmen des Masterplan Mobilität definierten und umzusetzenden Maßnahmen haben nachhaltige Effekte auf den Ausstoß von CO2. Darüber hinaus befördern sie den kulturell gesellschaftlichen Wandel hin zu klimafreundlicher Mobilität.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000 € wurden bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Verwendung dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Regionalentwicklungsausschusses.

 

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Anlagen

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